Geldstrafen im Schafschächtungsprozess

In Graz sind am Donnerstag zwölf Männer wegen des illegalen Schächtens von Schafen vor Gericht zu Geldstrafen verurteilt worden. Die meisten Angeklagten bekannten sich schuldig, ein Oststeirer tat das nicht.

Die zwölf anwesenden der insgesamt 18 Beschuldigten sind Donnerstagnachmittag nicht rechtskräftig wegen Tierquälerei zu Geldstrafen verurteilt worden.

Bedingte Haft für Erstangeklagten

Der 50-jährige Erstangeklagte muss 1.260 Euro bezahlen und fasste zusätzlich neun Monate bedingte Haft aus. Der 51-jährige Nebenerwerbslandwirt muss 4.500 Euro Strafe bezahlen, die Hälfte wird ihm aber bedingt nachgesehen.

Vorwurf: Tierquälerei an fast 80 Tieren

Es ist die bisher größte, illegale Schächtung in der Steiermark, die am Donnerstag verhandelt wurde. Am 12. und 13. September des Vorjahres schächteten die jetzt Angeklagten - vor dem islamischen Opferfest - auf einer Wiese in Nestelbach 79 Schafe - mehr dazu in Fast 80 Schafe illegal geschächtet (15.9.2016)

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Zehn waren pünktlich

Deswegen saßen am Donnerstag zwölf von 18 Angeklagten auf der Anklagebank im Großen Schwurgerichtssaal des Grazer Straflandesgerichts, zehn türkischstämmige Männer, ein Westafrikaner und ein Oststeirer, der seinen Hof für die Schächtung zur Verfügung gestellt haben soll. Drei Beschuldigten wurde die Schächtung selbst vorgeworfen, die anderen waren als Bestimmungs- oder Beitragstäter angeklagt - darunter auch der Österreicher. Nur zehn Angeklagte erschienen am Donnerstag pünktlich und scheinbar geläutert vor dem Richter.

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Angeklagter wollte „im Lauf des Tages kommen“

Zwei Angeklagte fehlten entschuldigt, die anderen vier ließ der Vorsitzende von der Polizei vorführen. Einer von ihnen meinte, dass auf der Ladung 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr stand, weshalb er dachte, dass er im Laufe des Tages einmal vorbeikommen könne: „Das habe ich in all den Jahren als Richter noch nicht erlebt. Wann wollten Sie denn kommen?“ fragte der Richter. „Etwa in einer Stunde“, gab sich der Beschuldigte unwissend.

Der andere vorgeführte Angeklagte, ein Gambier, wurde von der Polizei bei der Arbeit abgeholt. Er meinte, er habe auf den Termin vergessen. Danach mussten Dolmetscher angefordert werden, nur zäh ging die Aufnahme der Daten voran.

Richter: Furchtbares Blutbad

Die Staatsanwaltschaft Graz warf ihnen vor, nicht über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten und den Tieren unnötige Qualen bereitet zu haben. Geschlachtet worden sei ohne Hilfe eines professionellen Schlachters oder Tierarztes, ohne Betäubung, mit miserablen Messern, ohne Schlachtraum - schlicht auf einer Wiese. Der Richter bezeichnete das als „furchtbares Blutbad“.

Schuldeingeständnisse

Dafür ging es dann Schlag auf Schlag: Alle der türkisch-stämmigen Angeklagten bekannten sich schuldig und könnten so vermutlich mit geringen Geldstrafen davon kommen, das stellte ihnen der Richter jedenfalls in Aussicht.

Oststeirer: Bin unschuldig, sagt mir mein Herz

Anders sah es bei angeklagten Oststeirer aus. Er sei unschuldig, das sage ihm sein Herz - beteuerte er mehrmals. 500 Euro habe er unter der Hand von einem der Mitangeklagten bekommen.

Eingefädelt hatte das Geschäft der 50-jährige Erstangeklagte. Als Zusteller kannte er den Oststeirer und hatte ihn gefragt, ob er Schafe bei ihm einstellen dürfe. Von maximal 100 sei anfangs die Rede gewesen, meinte der 51-Jährige am Donnerstag. Es seien dann aber mehr geworden.

„Bestürzt vom vielen Blut“

Außerdem sollten nur ein paar wenige direkt am Hof geschlachtet werden. „Ich habe mir vorgestellt, dass es eines oder zwei sind“, meinte der Oststeirer. Tatsächlich wurden aber Dutzende Schafe auf seinem Hof geschächtet. „Ich war bestürzt vom vielen Blut“, sagte der Mann und erklärte weiter: „Wegen der ganzen Sauerei und weil es nicht so professionell war, wie er es mir zuerst beschrieben hatte.“ Den Mut, das Schlachten zu stoppen, hatte er aber offenbar nicht. „Ich habe gehofft, er fährt mit den anderen Schafen ab und dass das nicht mehr passiert.“

Der Richter entschied außerdem, die nicht erschienenen Angeklagten zu einer gesonderten Verhandlung zu laden.

Nicht alle nahmen Urteil an

Der Richter sprach von „moderaten Geldstrafen“, denn die meisten der Angeklagten hätten ohnehin Schulden, seien arbeitslos und lebten von Mindestsicherung. Dennoch nahmen nicht alle das Urteil an. Jener Beschuldigte, der von der Polizei vorgeführt werden musste, weil er dachte, er könne im Laufe des Tages einfach vorbeikommen, will Berufung einlegen. Er fand die Strafe zu hoch: „Ich war ja nur dabei. Ich habe nichts gemacht.“

Um Ratenzahlung gebeten

Die übrigen türkischen Staatsbürger oder Österreicher mit türkischem Migrationshintergrund nahmen die Strafen an und baten um Ratenzahlung. Der Oststeirer, der seinen Hof für die Schächtung der Schafe zur Verfügung gestellt hatte, erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Strenge Auflagen beim Schächten

Beim Schächten werden Tiere getötet, indem ihnen die Kehle durchgeschnitten wird und sie dann verbluten. Bei Muslimen und Juden gilt dies als rituelle Art der Tiertötung. Auch in Österreich ist das Schächten von Tieren im Rahmen des Grundrechts auf Religionsausübung erlaubt, allerdings nur unter strengen gesetzlichen Auflagen: Es muss in behördlich zugelassenen Anlagen unter Anwesenheit eines Tierarztes stattfinden, und die Tiere müssen sofort nach dem Schächtschnitt betäubt werden.