Urteil: Sechs Monate Haft für „Staatsverweigerer“

Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt ist am Montag in Graz ein sogenannter „Staatsverweigerer“ vor Gericht gestanden: Er soll Drohbriefe an hohe Staatsbeamte geschickt haben. Das Urteil: sechs Monate Haft.

Von Anfang an ließ der 43-Jährige keinen Zweifel daran, dass er das Gericht nicht anerkennt: Er erschien alleine und ohne Rechtsvertretung, und auf die vor Gericht üblichen personenbezogenen Fragen wie den Schulbesuch antwortete er zuerst nur mit „Ist das relevant?“ und auf die Frage nach dem Einkommen mit „Es reicht“.

Strafandrohung von 6.666.666 Euro

Er selbst wollte auch nicht die angeklagte Person sein, sondern nur ihr „autorisierter Repräsentant“, wie er sagte - daher sei auch ein Exekutionsverfahren nicht gegen ihn, sondern eben gegen diese Person geführt worden.

Im Vorfeld des Verfahrens waren Drohbriefe an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Graz und die Amtsdirektorin des Bezirksgerichts Graz-West geschickt worden: Darin wurden sie aufgefordert, das Verfahren zu beenden; andernfalls sei eine Strafzahlung von jeweils 6.666.666 Euro zu entrichten.

„Dass ich hier auf Erden in Ruhe leben kann“

Dass er diese Schreiben verfasst und verschickt hatte, bestritt der Angeklagte: Er habe nur den Sachverhalt über einen mittlerweile verstorbenen Bekannten an die Organisation „Amt der Menschen auf Erden“ weitergeleitet, die ihren Sitz in Leoben haben soll. Von ihr dürften die Schreiben dann stammen, mutmaßte der 43-Jährige.

Mitglied wollte er nicht sein - er kenne dort auch niemanden. „Was wollten sie durch die Weiterleitung erreichen?“, fragte die Richterin. „Dass ich als Mensch akzeptiert werden und hier auf Erden in Ruhe leben kann“, lautete die Antwort des Angeklagten.

Urteil: Sechs Monate bedingt

Die Richterin verurteilte den Grazer zu sechs Monaten bedingter Haft und betonte dabei, es sei bereits in den Anfängen zu verhindern, dass Derartiges um sich greife. Weil der Angeklagte bzw. „autorisierte Repräsentant“ danach keine klar verständliche Stellungnahme mehr abgab, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.