Staatsanwaltschaft beruft gegen Arzt-Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Graz wird gegen den Freispruch für jenen Arzt berufen, der seine Kinder gequält haben soll: Das Urteil bleibt nicht rechtskräftig; die Anwältin der Kinder hofft indes, dass die Berufung nicht zurückgezogen wird.

Es sei viel passiert in der Familie, aber man finde keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass sie strafbar seien - so hatte der Richter am Freitag den Freispruch begründet - mehr dazu in Arzt vor Gericht: „Das ist kein Mensch“.

Nun steht seit Montagmittag fest, dass man in die Berufung geht, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher: „Der Zweck der Berufung ist es, die schriftliche Urteilsausfertigung zu überprüfen, hier die Beweiswürdigung des Gerichts einer unaufgeregten, aber kritischen Prüfung zu unterziehen und dann zu entscheiden, ob ein entsprechendes Rechtsmittel auch ausgeführt wird, um dann dem Oberlandesgericht Graz die Möglichkeit zu geben, das Urteil zu überprüfen.“

Welle der Empörung ausgelöst

Der Freispruch hatte nicht nur viele Beobachter überrascht, sondern auch eine Welle der Empörung ausgelöst: Von einem Schritt in die juristische Steinzeit war die Rede, von einem schlechten Signal an jene, die Opfer familiärer Gewalt seien und Anzeige erstatten wollten.

Nach dem Prozess hatte die Anwältin von einer „enorm einseitigen Prozessführung“ gesprochen: Der Richter sei der Verteidigungslinie des Anwalts des Arztes gefolgt, „der immer wieder von einem ‚Rosenkrieg‘ gesprochen“ habe; Beweisanträge, die den Arzt belasteten, seien vom Richter mehrfach abgelehnt worden, so die Anwältin. Zuletzt kündigte sie auch rechtliche Schritte gegen den Richter an: Geplant war eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauchs - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder wollen Richter anzeigen.

Anwältin: „Hoffe, dass Rechtsmittel ausgeführt wird“

Und auch politische Interventionen stehen weiter im Raum. Mit all dem habe die Berufung jedoch nichts zu tun, so Bacher: „Die Berufung hat den einzigen Zweck, hier die Schlüssigkeit der Beweiswürdigung durch das Gericht zu überprüfen, also das Urteil zu überprüfen, und hat in keinster Weise mit der Verfahrensführung oder den nun erhobenen Vorderungen zu tun.“

Die Anwältin der Kinder begrüßte jedenfalls die Anmeldung einer Berufung seitens der Staatsanwaltschaft Graz: „Ich hoffe, dass das Rechtsmittel auch ausgeführt wird“, sagte sie auf APA-Nachfrage. Denn die Staatsanwaltschaft habe auch die Möglichkeit, die Berufung wieder zurückzuziehen. Am Zug ist jetzt das Oberlandesgericht als nächste Instanz - bis es eine endgültige Entscheidung gibt, dürften noch Monate vergehen.

Vorwurf: Die eigenen Kinder jahrelang gequält

Dem angeklagten Mediziner - der der Bruder eines prominenten Spitzenpolitikers ist - wird vorgeworfen, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben: Er soll sich selbst Verletzungen zugefügt und sie dann gezwungen haben, ihm zu helfen. Beim Prozess am vergangenen Freitag wurde der Arzt von seinen Kindern schwer belastet. Der Beschuldigte stritt dagegen alles ab und sprach von einer „unerträglichen Situation“ wegen Ehestreitigkeiten. Der Richter folgte dieser Argumentation und sprach den Oststeirer frei - mehr dazu in Prozess wegen Misshandlung: Freispruch für Arzt.