Arzt-Freispruch: „Keine Begünstigung“

Im Fall jenes Arztes, der vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden ist, haben Justiz- und Innenminister auf eine parlamentarische Anfrage geantwortet: Demnach sei eine „Begünstigung privilegierter Täter“ nicht gegeben.

Der Nationalratsabgeordnete Johannes Jarolim (SPÖ) hatte im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage an Justiz- und Innenminister eine „Begünstigung privilegierter Täter“ - der Arzt ist Bruder eines Politikers - in den Raum gestellt: Jarolim hatte kritisiert, dass die Behörden seiner Meinung nach nichts unternommen hätten, um den Kindern zu helfen, auch sei offenbar versucht worden, die Sache immer wieder zu vertuschen.

Jarolim: „Versuch der Vertuschung“

„Die immer wieder festgestellten und völlig unnachvollziehbaren Unterlassungen von Hilfeleistung durch zuständige Behörden wurden mit der Verwandtschaft des beschuldigten Täters zu einem Klubobmann im Nationalrat des österreichischen Parlaments sowie einer dort ebenfalls vertretenen politischen Partei in Zusammenhang gebracht. Anders als durch unlautere und anmaßende politische Interventionen scheint das behördliche Fehlverhalten in dieser Skandalangelegenheit auch tatsächlich nicht erklärbar zu sein“, meinte Jarolim.

Brandstetter: „Keine Interventionen“

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) erklärte in der Beantwortung der Anfrage, der Vorwurf der politischen Intervention einen Sachverständigen betreffend sei von der Staatsanwaltschaft Graz in einem gesonderten Ermittlungsverfahren geprüft worden, konnte jedoch nicht erhärtet werden: „Entsprechende Interventionen bei der Staatsanwaltschaft Graz bzw. der Oberstaatsanwaltschaft Graz hat es den mir vorliegenden Berichten zufolge nicht gegeben.“

Jarolim kritisierte weiter, dass verschiedene Behörden die längste Zeit nicht oder nur zögernd eingeschritten seien und dadurch die Ermittlungen erschwert würden. „Zu einzelnen Ermittlungsschritten kann ich aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens keine Auskunft erteilen“, hieß es von Brandstetter dazu. Die in den Raum gestellte „Begünstigung privilegierter Täter durch österreichische Behörden“ entbehre „jeglicher sachlichen Grundlage“, betonte der Justizminister.

Sobotka: „Keine Weisungen“

Von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wollte Jarolim wissen, ob es Weisungen an die Behörden gegeben habe und warum keine Wegweisung gegen den Arzt verfügt worden sei und ob es Rücksprache mit dem Gewaltschutzzentrum gegeben habe. Weisungen habe es keine gegeben, und für eine Wegweisung bzw. ein Betretungsverbot seien die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorgelegen. Aus diesem Grund sei auch das Gewaltschutzzentrum nicht informiert worden, erklärte der Innenminister.

Jarolim stellte im September in derselben Sache eine parlamentarische Anfrage, in der es unter anderem um das psychiatrische Gutachten und die Beweiswürdigung ging - die Beantwortung dieser Anfrage steht noch aus.

„Verhalten nicht nachvollziehbar“

Es sei viel passiert in der Familie, aber man finde keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass sie strafbar seien, hatte der Richter den Freispruch begründet - mehr dazu in Prozess wegen Misshandlung: Arzt freigesprochen (29.9.2017).

Bereits nach dem am 29. September in Graz ergangenen Freispruch standen Vorwürfe seitens der Kinder vor allem gegen den Richter im Raum - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder wollen Richter anzeigen (30.9.2017). Dessen Verhalten während der Hauptverhandlung sei, so die Kinder, „rechtlich nicht nachvollziehbar“ gewesen.

Ähnliches wird auch dem Ankläger unterstellt, der allerdings gegen das Urteil Berufung angemeldet hat; der Freispruch für den Mediziner ist daher nicht rechtskräftig - mehr dazu in Staatsanwaltschaft beruft gegen Arzt-Freispruch (2.10.2017). Mittlerweile erstatteten die Kinder Anzeige gegen Richter und Staatsanwalt - mehr dazu in Arzt-Freispruch: Kinder zeigen Richter an.