Reanimation scheiterte: Arzt freigesprochen

Am Landesgericht Leoben ist ein praktischer Arzt am Mittwoch vom Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung freigesprochen worden: Er war verdächtigt worden, einen Patienten mangelhaft reanimiert zu haben.

Laut Gerichtsgutachterin hätte der Patient auch bei ausreichender Behandlung nicht sicher überlebt. Der Fall liegt fast drei Jahre zurück: Weil er bereits Beschwerden und offenbar Anzeichen eines Herzinfarktes hatte, suchte ein 57 Jahre alter Obersteirer in Begleitung seines Sohnes im August 2015 seinen Hausarzt auf - mehr dazu in Herzinfarkt beim Hausarzt hat Nachspiel vor Gericht (19.5.2017). Dort brach der Mann zusammen: Herzstillstand infolge eines massiven Hinterwandinfarktes.

Gutachten: „Minutenlang ohne Sauerstoff“

Die Notoperation am LKH Bruck an der Mur verlief gut, der Patient bekam drei Stents gesetzt. Nach fünf Tagen wurde allerdings der Hirntod diagnostiziert, die lebenserhaltenden Maschinen wurden abgestellt. Für den Hirntod soll laut Gutachten eine Sauerstoffunterversorgung verantwortlich gewesen sein: Minutenlang soll dem 57-Jährigen kein Sauerstoff zugeführt worden sein, wodurch irreversible Schäden am Gehirn entstanden.

„Die Situation war völlig unvorhersehbar, ich war überfordert“, sagte der Beschuldigte. Weiters räumte er ein, er habe vermutlich „zu wenig beatmet, ich habe mich auf die Herzmassagen konzentriert“. Die Staatsanwaltschaft warf dem Hausarzt auch vor, keine ausreichende Herzdruckmassage durchgeführt zu haben. So soll er während der Reanimationsphase zweimal mit der Rettung telefoniert haben. Beim Eintreffen des Notarztes soll der Mann - mittlerweile blau im Gesicht - alleine auf der Liege gelegen sein, so die Aussage des Notarztes im Zivilverfahren.

Zivilrechtlich Schmerzensgeld zugesprochen

Zivilrechtlich hatte die Witwe des Mannes Schmerzensgeld in Höhe von rund 68.000 Euro zugesprochen bekommen - mehr dazu in Herzinfarkt bei Hausarzt: Schadenersatz für Witwe (8.2.2018). Strafrechtlich wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Arzt zunächst eingestellt, dann wurde allerdings einem Fortsetzungsantrag stattgegeben.

„Auch bei richtiger Reanimation ist es nicht sicher, dass er überlebt hätte“, führte Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig im Zuge des Prozesses am Mittwoch aus. Manche Patienten würden trotz eines schweren Infarkts überleben, andere bereits an einer leichten Form sterben: „Eine Vorhersehbarkeit, ob der Tod eintritt, ist aus medizinischer Sicht nicht möglich“, so die Pathologin.

Urteil nicht rechtskräftig

„Ein Arzt sollte eine ordnungsgemäße Reanimation durchführen können“, meinte der Richter. Da es aber unterschiedliche Darstellungen gebe, sei der Arzt freizusprechen. „Für mich bleibt aber die Frage, wo kann ich noch einen Herzinfarkt erleiden, wenn ich ihn nicht einmal bei einem Arzt überlebe“, schloss der Vorsitzende. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.