GKK segnet neuen Vertrag mit Ärztekammer ab

Der zwischen Gebietskrankenkasse (GKK) und Ärztekammer ausverhandelte neue Vertrag ist einstimmig vom GKK-Vorstand bestätigt worden. Die von der Bundesregierung angekündigte „Ausgabenbremse“ soll keine Auswirkungen haben.

Erstmals seit vier Jahren einigten sich Anfang Juli die Vertreter der Ärztekammer und der GKK Steiermark auf einen neuen Vertrag - mehr dazu in Stmk.: Pilotregion für geteilte Kassenverträge (7.7.2018).

„Sieg der Vernunft“

Nach der Bestätigung im GKK-Vorstand sprach der steirische Kassenobmann Josef Harb von einem „Sieg der Vernunft“: Der Vertrag bringe ein 16-Millionen-Euro-Paket und damit eine Anhebung der Honorare um durchschnittlich 6,36 Prozent. Er soll wieder mehr Mediziner für die Arbeit vor allem in strukturschwachen Regionen begeistern.

Ein Plus von zwölf Mio. Euro komme allein der hausärztlichen Versorgung zugute - das entspricht einer Steigerung von zehn Prozent. Dadurch sollen allgemeinmedizinische Kassenstellen wieder leichter zu besetzen sein. Auch das Honorarvolumen der Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde wird um zehn Prozent erhöht. Sieben Prozent mehr gibt es für Gynäkologie und Urologie.

Kassenstelle kann künftig geteilt werden

Möglich wird durch den Vertragsabschluss auch das seit Langem geforderte „Jobsharing“: Ärzte können sich künftig in einem vorerst auf drei Jahre anberaumten Pilotprojekt einen Kassenvertrag teilen.

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