„Ausgabenbremse“: Zweifel an neuem Ärztevertrag

Ärztekammer und GKK haben sich in der Steiermark auf einen neuen Vertrag geeinigt. Die „Ausgabenbremse“ der Bundesregierung könnte diesen Vertrag allerdings gleich wieder zu Fall bringen.

Der neue Vertrag sieht vor, dass in der Steiermark fast 16 Mio. Euro mehr für die ärztliche Versorgung ausgegeben werden sollen, das meiste im Bereich der Hausärzte - mehr dazu in GKK segnet neuen Vertrag mit Ärztekammer ab und in Stmk: Pilotregion für geteilte Kassenverträge (6.7.2017).

Ärztekammer: Widerspruch zu neuem Gesetz?

Thomas Szekeres, Präsident der österreichischen Ärztekammer, hat gegenüber der Tageszeitung „Kurier“ die Befürchtung geäußert, dass das nicht halten wird - nun sagte er zu Ö1: „Ich freu’ mich, wenn der Abschluss hält, und wenn man das umsetzen kann, was die steirische Ärztekammer mit der Krankenkasse vereinbart hat. Die Frage ist, ob das nicht im Widerspruch mit diesem neuen Gesetz steht.“

Gemeint ist die von ÖVP und FPÖ geplante „Ausgabenbremse“ für die Sozialversicherungen, die dazu dienen soll, vor der von der Regierung angekündigten Reform der Sozialversicherungen keine hohen Ausgaben mehr zu tätigen. „Es könnte sein, dass die Einigung in der Steiermark in Frage gestellt wird aufgrund der prozentuellen Erhöhung, man wird sehen, ob sich das ausgeht. Wir hoffen jedenfalls, dass der Vertrag hält“, so Szekeres.

Noch keine Stellungnahme von Hartinger-Klein

Am Mittwoch kam die Nachricht, dass Vertreter des Sozialministeriums versichert hätten, dass die „Ausgabenbremse“ keine Auswirkung auf den Vertragsabschluss in der Steiermark hätte; am Donnerstag war dazu von der zuständigen Ministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) bislang noch keine Stellungnahme zu bekommen.

Auch Zweifel beim Hauptverband

Denn auch beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger, der den Vertrag in der Steiermark im Verbandsvorstand absegnen muss, gibt es Zweifel. Der Termin dafür ist im September, wenn das Gesetz schon gilt, sagt Hauptverbandschef Alexander Biach zu Ö1, „und dann ist für uns die Frage, ob wir diesen steirischen Kassenvertrag beschließen dürfen, weil er unserer Ansicht nach wahrscheinlich rechtswidrig wäre“.

Laut dem dann geltenden Gesetz dürfe man Honorarsteigerungen wie in der Steiermark nämlich nicht beschließen. Der Punkt müsste von der Tagesordnung des Verbandsvorstandes genommen werden, sagt Biach: „Ein Absegnen des Vertrages wäre rechtswidrig, wenn das so ausgelegt wird, das heißt, es müsste die Aufsichtsbehörde selbst einen Einspruch einlegen, oder wenn nicht, dann könnte natürlich auch geklagt werden gegen diesen Beschluss, was dann in weitester Konsequenz sogar zu Schadenersatzansprüchen gegenüber den Mitgliedern des Vorstandes führen könnte.“ Grundsätzlich befürworte man den steirischen Ärztevertrag, sagt Biach, aber durch die neue Regelung sehe man die Hände gebunden.

Links.