Markenstreit um steirisches Kürbiskernöl

Seit Jahren wird vor Gericht um das „schwarze Gold“ der Steiermark gestritten. Nach der jüngsten OGH-Entscheidung soll die steirische Landwirtschaftskammer ihre Individualmarke „Steirisches Kürbiskernöl“ löschen.

Laut der steirischen Landwirtschaftskammer habe man mit der Gemeinschaft steirischer Kürbiskernölproduzenten Vorsorge getroffen: Eine internationale Markenanmeldung sei erfolgt, um die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke „Steirisches Kürbiskernöl“ zu garantieren. Für die Konsumenten ändere sich nichts.

Andreas Cretnik, Geschäftsführer der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl, betonte in einer Aussendung: „Die Mitglieder verkaufen ihr Öl mit einer weiß-grünen Banderole, die eine individuelle, fortlaufende Kontrollnummer trägt, und die Rückverfolgbarkeit bis zum jeweiligen Produzenten sichern soll.“ Rund 2,6 Millionen Liter durchschnittlich seien es seither jährlich.

Keine „ernsthafte Nutzung“

2006 hatte die Landwirtschaftskammer den Verein „Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl“ zur Vermarktung des Kürbiskernöls ermächtigt, der Landwirten Banderolen zur Verfügung stellt. Streitpunkt der Klage eines steirischen Kernöl-Herstellers war, dass die Kammer bzw. der Verein die Marke nicht „ernsthaft“ nutzen würde, wie der OGH nun auch anerkannte.

Das Siegel Steirisches Kürbiskernöl g.g.A. / Archiv

Archiv der Landwirtschaftskammer

In der Begründung des OGH wird Bezug auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs genommen. Argumentiert wurde da, dass die Individualmarke über den Verein einer großen Zahl an Produzenten zur Verfügung gestellt wird, was nicht als „ernsthafte Benutzung“ anerkannt wurde.

„Wir werden Einspruch erheben“

Die derzeitige juristische Beurteilung der Gerichte, wonach die bestehende Individualmarke zu löschen wäre, bezeichnet Cretnik als „seltsam, weil diese von der bisherigen Markensystematik und auch Rechtsprechung gänzlich abweicht“. Nun will man Einspruch erheben, denn: „Das Urteil wird erst mit dem 8. August rechtskräftig - wenn wir nichts dagegen tun.“ Die Beurteilung der Gerichte wolle man vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.

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