Identitären-Prozess: Letzte Fragerunde

Der Prozess gegen 17 Anhänger der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) in Graz ist am Mittwoch in die vorletzte Runde gegangen - dabei wurden noch die Angeklagten ergänzend befragt. Die Urteile könnte es am Donnerstag geben.

Unter den Zeugen, die am Dienstag gehört wurden, war auch der Rektor der Universität Klagenfurt, Oliver Vitouch: Er hatte angegeben, bei der IBÖ-Aktion auf der Uni einen Schlag in den Bauch bekommen zu haben. Daher dehnte der Staatsanwalt die Anklage bei einem der IBÖ-Anhänger auf Körperverletzung aus; dieser fühlte sich auch zu diesem Tatbestand nicht schuldig - mehr dazu in Identitären-Prozess: Letzte Zeugen gehört.

„Assimilation als Negation der Biografie?“

Bis auf die beiden IBÖ-Leiter Martin Sellner und Patrick Lenart wollte keiner der Angeklagten zu den Aussagen der Zeugen etwas sagen, sie verwiesen großteils auf ihre bisherigen Angaben. Zur Sprache kam dabei am Mittwoch auch, dass es bei der gestürmten Vorlesung in Klagenfurt um Integration gegangen sei, während für die IBÖ Assimilation das Ziel gewesen sei.

„Wie lange geben sie jemandem, der als Flüchtling kommt, Zeit, sich zu assimilieren?“, fragte der Staatsanwalt den Erstbeschuldigten Martin Sellner. „Das ist eine individuelle Entwicklung“, kam die Antwort. „Sehen sie Assimilation als Negation der Biografie?“, hakte der Ankläger nach. „Wir sagen, Integration und zielgerichtete Assimilation muss stattfinden. In dieser Lehrveranstaltung hieß es, jeder kann kommen und soll seine Herkunftsidentität behalten“, erklärte Sellner.

Nach der Befragung ging der Richter noch einige Schriftstücke durch. Dabei kam auch die Sachbeschädigung durch Aufkleber zur Sprache. „Es gibt keine Regenrinne in Graz, die nicht beklebt ist“, hatte der Richter bei seinen Recherchen festgestellt: Werbung, Fußballfan-Pickerl, rechts- und linksgerichtete Parolen - alles finde sich, auch ein „Aufkleber eines Radiosenders genau vor dem Gericht“, konnte er sich nicht verkneifen zu bemerken.

Urteile möglicherweise schon am Donnerstag

Den Angeklagten - zehn führende Vertreter der als rechtsextrem geltenden IBÖ sowie sieben Sympathisanten - wird die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen: Sie sollen strafbare Handlungen begangen bzw. die Vereinigung gefördert haben, so die Staatsanwaltschaft - mehr dazu in Identitären-Prozess: Notizen im Mittelpunkt, Ähnliche Antworten im Identitären-Prozess (10.7.2018), Identitären-Prozess: Offenbar Störaktion geplant (9.7.2018), Identitären-Prozess: Aktionen gestanden (6.7.2018) und Identitären-Prozess: Diskussion um Hetze (4.7.2018). Wenn alles planmäßig verläuft, könnte es bereits am Donnerstag - fünf Tage früher als geplant - Urteile geben.