Prozess gegen Arzt muss wiederholt werden

Der Prozess gegen einen oststeirischen Arzt, der im Vorjahr nicht rechtskräftig vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder freigesprochen worden ist, muss wiederholt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hat der Berufung der Staatsanwaltschaft stattgegeben.

Die Staatsanwaltschaft Graz berief gegen den Freispruch - mehr dazu in Staatsanwaltschaft Graz beruft gegen Arzturteil (5.12.2017). Der Akt wurde daraufhin zur Überprüfung an das OLG Graz weitergeleitet, dort beschäftigte sich ein Richtersenat damit.

Beweise nicht berücksichtigt

Die Richter entschieden nun, dass der Prozess am Straflandesgericht Graz mit einem anderen Richter neu geführt werden muss. Laut OLG-Sprecherin Elisabeth Dieber hat das Gericht im ersten Prozess erhebliche Beweisergebnisse in der Hauptverhandlung unberücksichtigt gelassen. Das Verfahren sei daher mangelhaft gewesen. In dem Prozess habe es sehr viele Aussagen und Einvernahmen gegeben, von Opfern und Zeugen, einige davon seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, erklärt Dieber.

Neuer Richter und Prozesstermin noch nicht fix

Der Akt geht nun zurück zum Straflandesgericht Graz. Das entsprechende Schreiben samt Aufhebung des Urteils sei dort bereits eingetroffen, bestätigt die Sprecherin des Straflandesgerichts, Barbara Schwarz. Sollte es keinen Antrag auf Durchführung des Prozesses in einem anderen Gerichtssprengel geben, wird wieder das Straflandesgericht Graz zuständig sein. Welcher Richter die Neuauflage verhandeln wird, sei noch offen, ebenso der genaue Termin.

Der Fall des oststeirischen Arztes sorgte weit über die steirischen Grenzen hinweg für Aufsehen. Dem Bruder eines bekannten Politikers wurde vorgeworfen, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben. Der erste Verfahrensrichter führte in seiner Begründung des Freispruchs aus: „Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist.“

Die schriftliche Urteilsbegründung beschäftigte sich unter anderem auch mit dem Aussehen der Zeugen. Der Richter wertete die Vorwürfe gegen den Mann als einen „verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung“ - mehr dazu in Urteilsbegründung bewertete Optik der Zeugen (21.11.2017). Jetzt muss ein neuer Richter über den Fall entscheiden.