Laubbläserverbot: 20 Beschwerden pro Jahr

Seit Oktober 2014 gilt in den Feinstaubsanierungsgebieten Graz und Leibnitz das Laubbläser- und Laubsaugerverbot. Auch vier Jahre später wirbelt das Gesetz noch Laub auf: Im Schnitt zählt man rund 20 Beschwerden pro Jahr.

Meist werden die Beschwerden laut dem Referatsleiter des Strafamts der Stadt Graz, Wolfgang Weber, von Nachbarn eingereicht. Oft helfe aber schon ein klärendes Gespräch - zu Anzeigen kam es in den vier Jahren nur sechs Mal. Überaupt keine Anzeigen gab es bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Die Maximalstrafe bei Verstößen liegt bei 2.180 Euro - laut Strafreferat wurde diese Höhe aber noch nicht verhängt.

„Nur kleine Maßnahme“

Dabei ist es vor allem der Lärm, der in der Nachbarschaft viel Staub aufwirbelt und für Unmut sorgt - doch deshalb hätte das Land diese Geräte gar nicht verbieten dürfen, denn eine EU-Veordnung erlaubt den Verkauf der Laubbläser kurioserweise auch in Österreich, erklärt Rudolf Ruthofer vom Umweltamt der Stadt Graz.

Somit wurde das Gesetz aus Gründen der Luftreinhaltung erlassen: „Im Bereich Graz, Leibnitz und an der Sulm gibt es Gebiete, die sehr stark feinstaubbelastet sind. Um zusätzlichen Feinstaub zu vermeiden, hat man diese Maßnahme ergriffen.“

Doch ob damit Feinstaub wirklich effektiv reduziert wird, darüber sind sich auch Experten nicht einig. Rudolf Ruthofer hält das Gesetz jedenfalls für wirkungsvoll: „Es bringt sowohl etwas betreffend der Luftreinhaltung als auch betreffend des Lärms - allerdings nur als kleine Maßnahme.“

Holding stellte Arbeitsabläufe um

Die Holding Graz betreut 250 Hektar öffentlichen Park- und Grünanlagen. Als das Verbot in Kraft trat, gab es Berechnungen, wonach ein Laubbläser vier Mitarbeiter ersetze. Laut Stephan Weber von der Holding musste aber kein zusätzliches Personal eingestellt werden, denn das Laub werde weiterhin nicht gekehrt: „Wir haben unseren Arbeitsablauf umgestellt, uns angeschaut, was uns unser Fuhrpark bietet, welche Kehrmaschinen und Mähgeräte uns zur Verfügung stehen - und die haben wir entsprechend eingesetzt. Wir konnten das maschinell so bewerkstelligen, dass wir dadurch nicht mehr Personal einstellen mussten.“

Mehrkosten für private Betriebe

Die Maschinen, die jetzt für das Laubentfernen eingesetzt werden, seien alle schon vorhanden gewesen - es mussten keine neuen gekauft oder alte umgerüstet werden, so Weber. Zu kämpfen haben jedoch private Dienstleistungsbetriebe, die Park- und Grünanlagen betreuen - ihnen entstehen oft Mehrkosten.