Islamisten: Justizministerium regt Beschwerde an

Trotz dringenden Tatverdachts sind Mitte Juli drei mutmaßliche Islamisten freigelassen worden. Kritik daran kommt nun aus dem Justizministerium, das eine Nichtigkeitsbeschwerde bei der Generalprokuratur anregt.

Man könnte meinen, die Festnahme von insgesamt 14 Terrorverdächtigen bei Großrazzien im Jänner 2017 -mehr dazu in Anti-Terror-Razzien: „Gottesstaat geplant“ (26.1.2017) - blieb folgenlos: Sukzessive wurden die Verdächtigen wieder enthaftet, die letzten drei - darunter zwei mutmaßliche Salafistenprediger - auf Anweisung des Oberlandesgerichtes (OLG) Graz im Juli, und das trotz des dringenden Tatverdachtes, der auch vom OLG eingeräumt wurde - mehr dazu in Inhaftierte Terrorverdächtige frei (6.7.2018).

OLG: „Unverhältnismäßig“ trotz Tatverdachts

Das Oberlandesgericht begründet am Freitag die Enthaftung der drei Terrorverdächtigen erneut mit der langen Untersuchungshaft von eineinhalb Jahren und der in diesem Zeitraum nicht abgeschlossenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bzw. der ausständigen Anklage. Die Fortsetzung der Untersuchungshaft war aufgrund dieser Unverhältnismäßigkeit unzulässig, führt Elisabeth Dieber, Sprecherin des Oberlandesgerichtes, aus: „Das sieht das Gesetz und das zu beachtende Beschleunigungsgebot im Sinne dieser Unverhältnismäßigkeit vor. Es ist aufgrund der Menschenrechtskonvention eine Untersuchungshaft sehr genau zu prüfen, und wenn eine bestimmte Dauer hier nicht mehr verhältnismäßig ist, hat man entsprechende Entscheidungen zu veranlassen.“

Die drei mutmaßlichen Islamisten wurden trotz des dringenden Tatverdachtes freigelassen. Den Vorwurf, man würde den Schutz der Terrorverdächtigen jenem der Bevölkerung vorziehen, lässt Dieber nicht gelten: „Das kann man hier, glaube ich, so zugespitzt nicht sagen, weil natürlich ist der Tatverdacht noch gegeben gewesen, aber die anderen Gründe haben wie gesagt zu dieser Entscheidung geführt.“

Justizministerium setzt auf Signalwirkung

Anders sieht man das im Justizministerium: Dort verweist man am Freitag darauf, die unabhängige Rechtssprechung natürlich zu akzeptieren, kündigt im konkreten Fall aber an, bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde anzuregen. Wird dieser Anregung Folge geleistet, hat der Oberste Gerichtshof zu prüfen, ob durch die Freilassung der Terrorverdächtigen eine Rechtsverletzung begangen wurde oder nicht.

Am aktuellen Fall werde das nichts mehr ändern, heißt es dazu vom Oberlandesgericht: Die freigelassenen Terrorverdächtigen, die ihre Pässe nicht abgeben mussten, können nur dann wieder verhaftet werden, wenn erneut Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Beim Justizministerium spricht man aber von Signalwirkung für künftige Fälle.