Freispruch für Häftling wegen Verjährung

Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch in Graz vom Vorwurf der Anstiftung zum Amtsmissbrauch freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, einen Justizwachebeamten aufgefordert zu haben, Gegenstände in die Karlau zu schmuggeln.

Der Mann verbüßt derzeit eine Haftstrafe in der Justizanstalt Stein. Beim Prozess am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht ging es um seine Zeit in der Grazer Karlau - bereits zum vierten Mal wurde verhandelt.

Justizwachebeamter als Zeuge

Als Zeuge sagte am Mittwoch der Justizwachebeamte aus, dessen Verfahren bereits eingestellt wurde. „Wie oft hat Sie der Angeklagte aufgefordert, etwas in die Karlau zu schmuggeln?“ fragte die Richterin. „Mehrmals“, antwortete der Mann. „Einmal ging es um einen USB-Stick. Er hat um Suchtgift, Tabak und ein Handy gefragt, weil er gewusst hat, dass ich neben seinem Vater wohne“.

Der Justizwachebeamte sagte, er habe den Angeklagten mehrfach abgemahnt, aber offiziell nichts gemeldet. Der Angeklagte sagte wiederum, der Beamte habe ihm mit der Verlegung nach Stein gedroht. Er habe das gemeldet, passiert sei aber nichts.

Mutter des Angeklagten verteidigt

Die Mutter des Angeklagten sagt ebenfalls aus. Sie beteuerte: „Es geht um die Unschuld von meinem Sohn. Ich weiß, dass mein Sohn unschuldig ist“. Die Frau hat auch selbst recherchiert und ein Gespräch mit einem Zeugen mit einem Diktiergerät mitgeschnitten. „Sie haben eine Verhandlung außerhalb der Verhandlung geführt“ mahnte die Richterin. Als die Befragung emotional wurde, sagte der Angeklagte: „Es reicht jetzt einmal“ und in Richtung seiner Mutter „Mama reg di net auf. Du host di scho genug geärgert.“

Ein Zeuge aus der Familie, der seine Aussage schon mehrfach geändert hatte, meinte, als er von der Richterin ermahnt wird: „Dann lassen wir das lieber - bevor ich einen Blödsinn sage.“

Verjährt

Letztendlich stellte sich heraus, dass die Anstiftung zum Amtsmissbrauch verjährt ist. „Da hätte die Staatanwaltschaft auch früher draufkommen können“, so die Verteidigerin. Ursprünglich sei von 2015 die Rede gewesen, rechtfertigte sich der Staatsanwalt. Dann wäre nichts verjährt gewesen. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Kosten trägt die Republik.