Gewalt gegen Kinder: Meldepflicht oft unbekannt

Mehr als 200 Kindern, die Opfer von Gewalt wurden, hat das Gewaltschutzzentrum Steiermark heuer geholfen. Doch laut den Experten nehmen viele Lehrer und andere Betreuer ihre Meldepflicht nicht wahr - oft aus Unwissen.

In Graz wurde in dieser Woche ein 14 Jahre altes Mädchen von seinem eigenen Vater schwer verletzt - mehr dazu in Vater schlug 14-jährige Tochter krankenhausreif (5.12.2018). Die Jugendliche befindet sich auf dem Weg der Besserung und kann laut Polizei schon bald in häusliche Pflege entlassen werden. Allerdings ist noch fraglich, wer sich weiter um sie kümmern wird - ob möglicherweise die Stiefmutter oder ein Krisenbetreuungsplatz, das wird das Mädchen gemeinsam mit den Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden.

Marina Sorgo vom Gewaltschutzzentrum Steiermark betont: „In erster Linie braucht es eine Vertrauensperson, jemand, den das Kind kennt, eine sichere Umgebung. Es muss das Gefühl bekommen, dass es nicht verantwortlich ist für das was passiert ist, dass es keine Mitschuld trägt - und dass das Kind auch Unterstützung bekommt und mitentscheiden kann, wie diese aussehen kann.“ Denn Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt geworden sind, fällt es besonders schwer sich zu öffnen, so Sorgo. Am ehesten vertrauen sie sich Großeltern, Geschwistern oder Freunden an. Umso wichtiger ist es, wachsam zu sein.

Meldepflicht seit 2013

Seit dem Jahr 2013 gibt es in Österreich eine Meldepflicht bei Misshandlungsverdacht für alle, die mit Kindern und Jugendlichen in der Arbeit oder in ihrer Freizeit zu tun haben, „seien es Lehrer, Kindergärtner, Musiklehrer oder Fußballtrainer - alle, die mit Jugendlichen und Kindern zu tun haben, die schon eine gewisse Verantwortung haben, hinzuschauen, ob das Kindeswohl gefährdet ist oder nicht“, so Sorgo.

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Mehr als 200 Kindern, die Opfer von Gewalt wurden, hat das Gewaltschutzzentrum Steiermark heuer geholfen

Sie betont: „Wenn man das Gefühl hat, da ist irgendetwas, dem Kind könnte es zuhause nicht gut gehen - es wird vielleicht misshandelt oder vernachlässigt - dann hat man die Verpflichtung, das der Kinder- und Jugendhilfe, dem ehemaligen Jugendamt, auch zu melden.“

Leiter in der Pflicht

Dabei wüssten viele Lehrer und Betreuer gar nicht, dass es diese Meldepflicht gibt, so die Gewaltschutzexpertin, die die Leiter der Schulen, Horte und Freizeiteinrichtungen in die Pflicht nimmt: „Es ist wichtig, alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, zu informieren, dass es das gibt - auch welche Folgen es haben kann. Da stecken ja auch viele Ängste dahinter: Was passiert, wenn ich das melde? Bin ich dann jemand, der anschwärzt?“

Die Betreuer können sicher sein, dass sie diese Belastung teilen können, dass sie in der Kinder- und Jugendhilfe jemanden haben, der alle nötigen Schritte unternimmt, versichert die Gewaltschutzexpertin. Misshandelte Kinder und Jugendliche können sich jederzeit auch anonym an Telefonhotlines wie „Rat auf Draht“ wenden, aber auch an die Kinder- und Jugendanwaltschaft, das Kinderschutzzentrum oder das Gewaltschutzzentrum.

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