„Schenkkreis“-Prozess: Freispruch und Diversion

Ein Urteil und eine Diversion hat es am Freitag im „Schenkkreis“-Prozess in Graz gegeben: Ein Mann wurde freigesprochen, eine Frau muss Schadenswiedergutmachung leisten.

Bereits 2006 soll ein Pyramidenspiel begonnen haben, das schließlich zu einem Schaden in Millionenhöhe führte. Laut Staatsanwaltschaft Graz bildeten die Teilnehmer einen „Schenkkreis“, durch den sich das Geld vermehren sollte - mehr dazu in Pyramidenspiel: Erster Angeklagter vor Gericht (27.6.2018), „Schenkkreis“: Freispruch für Polizisten (20.11.2018).

Frau muss Wiedergutmachung leisten

Am Freitag hat es laut der „Kleinen Zeitung“ ein Urteil und eine Diversion im „Schenkkreis“-Prozess gegeben: Im Falle eines Angeklagten konnte „kein Schuldbeweis erbracht werden“. Eine weitere Angeklagte muss Schadenswiedergutmachung leisten.

Ursprünglich waren 16 Personen angeklagt, von 2006 bis 2009 an dem „Schenkkreis“ teilgenommen zu haben. Der Prozess soll bis ins kommende Jahr dauern.