„Staatenbund“-Prozess geht in die Verlängerung

Der Großprozess gegen 14 mutmaßliche Mitglieder des „Staatenbund“ geht ab 21. Jänner in die Verlängerung. Die bisherigen 24 Prozesstage reichten noch nicht für eine Urteilsfindung durch das Schöffengericht.

Mit einem Victory-Zeichen begann der Prozess am 15. Oktober: Einer der 14 Angeklagten zeigte es beidhändig in die Kameras, während die Hauptangeklagte, eine 42-jährige Oststeirerin, dem Gericht erklärte, sie erachte es für nicht zuständig.

"Staatsverweigerer"-Prozess

APA/Erwin Scheriau

Dieses Schöffengericht hatte mehr als 100 Bände voller Akten zu bearbeiten, 14 Angeklagte und deren Pflichtverteidiger zu hören und nicht nur über die Anklagepunkte Betrug, Nötigung und Bildung einer staatsfeindlichen Organisation zu urteilen, sondern erstmals in der Justizgeschichte der Zweiten Republik auch in einigen Fällen über versuchten Hochverrat - mit einem Strafausmaß von bis zu 20 Jahren Haft.

Zerfallen in zwei Lager

Gemeinsam mit einigen ihrer Mitangeklagten soll die Oststeirerin und selbsternannte „Staatenbund“-Präsidentin versucht haben, das Bundesheer zum Putsch gegen die Republik anzustiften. Im Laufe der bisherigen 24 Verhandlungstage zerfiel die Anklagebank in zwei Lager: Einige der Angeklagten gingen auf Distanz zur „Staatenbund“-Idee, der harte Kern aber beharrte darauf, dass der „Staatenbund“ der einzig wahre Staat sei, die Republik und ihr Gericht keine Berechtigung hätten.

Das bestärkten einige sympathisierende Zeugen - durchaus auch in lauten und skurril anmutenden Auftritten. Dem widersprachen andere Zeugen, darunter ein Schulinspektor, ein Bürgermeister und der ehemalige Generalstabschef des Bundesheeres: Sie bezeichneten „Staatenbund“-Ideologie und -Ideologen unter anderem als „verrückt“ und „total daneben“, der Ex-General fand es jedenfalls „nicht zum Lachen“.

Prozessfortsetzung ab 21. Jänner

Die Hauptgutachterin sah Gefahrenpotenzial jedenfalls bei der Hauptangeklagten, und hielt sie für zurechnungsfähig. Die Victory-Zeichen auf der Anklagebank sind nun Geschichte - der Prozess dreht sich immer enger um die Frage: Sind die Angeklagten Spinner oder gefährliche Umstürzler? Eine Antwort soll bei der Prozessfortsetzung ab 21. Jänner gefunden werden. Ein Urteil könnte frühestens Anfang Februar fallen.

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