Raubüberfall in Lift vorgetäuscht

Jener Raubüberfall in einem Lift in einer Wohnsiedlung in Graz-Eggenberg am Dienstagnachmittag, bei dem ein Mann mit einem Messer im Bauch gefunden wurde, dürfte vorgetäuscht gewesen sein.

Ein 25-Jähriger gab Dienstagnachmittag an, von einem unbekannten Mann im Lift eines Wohnhauses beraubt und mit einem Messer am Bauch schwer verletzt worden zu sein. Dann sei der Unbekannte mit etwa 2.000 Euro Bargeld geflüchtet. Der 25-Jährige steht nun im Verdacht, den Raub vorgetäuscht zu haben.

Lediglich oberflächliche Stichverletzung

Ein Hausbewohner fand den Verletzten am Dienstag im Lift und alarmierte die Einsatzkräfte. Eine sofort eingeleitete Alarmfahndung nach dem flüchtenden Täter, mit Unterstützung des Einsatzkommandos Cobra, verlief negativ. Der 25-Jährige wurde schließlich vom Roten Kreuz ins UKH Graz-West eingeliefert, wo er wegen des Verdachts auf innere Verletzungen notoperiert wurde. Dabei konnte festgestellt werden, dass es sich lediglich um eine leichte und oberflächliche Stichverletzung handelte.

Spurensicherung bringt Details, Mann geständig

Weitere Ermittlungen der Raubgruppe des Landeskriminalamtes Steiermark, sowie die Spurensicherung durch Beamte der Tatortgruppe, begründeten den Verdacht, dass sich der 25-Jährige die Stichwunde selbst zugefügt haben könnte.

Bei seiner Vernehmung am Mittwoch, zeigte sich der 25-Jährige schließlich geständig, den Raubüberfall vorgetäuscht zu haben. Die Stichverletzung habe er sich mit einem Messer aus seiner Küche, nach mehreren Stichversuchen durch eine Jacke, selbst im Bereich des Bauches zugefügt.

Motiv für erfundene Tat war Scham vor Familie

Als Motiv für die Vortäuschung gab der 25-Jährige an, aus Scham gehandelt zu haben, nachdem er das von seinem Vater aus Bosnien erhaltene, und für den Lebensunterhalt gedachte Geld bereits für den Kauf von Computer und Zubehör verbraucht hatte. Aus diesem Grund habe er eine Rechtfertigung gebraucht.

Der 25-Jährige wird wegen „Vortäuschung einer mit einer Strafe bedrohten Handlung“ angezeigt. Zudem muss er mit Kostenersatz für den entstandenen Polizeieinsatz rechnen.