OLG bestätigt Freisprüche im Identitären-Prozess

Das Oberlandesgericht Graz hat am Mittwoch die Urteile gegen zahlreiche Anhänger der Identitären Bewegung Österreich wegen Verhetzung bestätigt. Ihre Freisprüche sind nun rechtskräftig.

Ende Juli ging am Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 17 Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) zu Ende - es gab großteils Freisprüche - mehr dazu in Identitären-Prozess: Großteils Freisprüche (27.7.2018).

Die Staatsanwaltschaft Graz brachte damals Berufung ein, sowohl gegen die Freisprüche bei den Hauptvorwürfen als auch gegen die Höhe der Strafen. Am Mittwoch musste am Oberlandesgericht Graz (OLG) in einer Berufungsverhandlung entschieden werden.

Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen

Das Grazer Oberlandesgericht hat nun am Mittwoch die Freisprüche von den Vorwürfen der Verhetzung und kriminellen Vereinigung für 17 Mitglieder und Sympathisanten der IBÖ bestätigt: Es könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass zu Hass aufgestachelt wurde, hieß es in der Begründung. Die Freisprüche sind nun rechtskräftig.

Identitären-Prozess in Graz

APA/STRINGER/APA-POOL

Lediglich ein Nebendelikt eines Angeklagten muss neu verhandelt werden: Dabei geht es um eine Körperverletzung bei der Aktion der IBÖ an der Universität Klagenfurt.

Oberlandesgericht hatte mehrere Möglichkeiten

Für das OLG als nächste Instanz gab es die Möglichkeit, die Urteile aufzuheben und die Fälle zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht zurückzuweisen, die gesamte Berufung zu verwerfen oder selbst eine Beweiswürdigung vorzunehmen und im Falle einer Verurteilung selbst die Strafen festzusetzen.

Freisprüche schon im Vorjahr

Zehn Tage hatte der Prozess gegen 16 Männer und eine Frau im Sommer 2018 in Graz gedauert. Alle Beschuldigten wurden von dem Vorwurf der Verhetzung und der kriminellen Vereinigung freigesprochen. Ein Beschuldigter, der dem Rektor der Klagenfurter Universität einen Bauchschlag versetzt haben soll, wurde wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Ein weiterer Angeklagter sollte wegen Sachbeschädigung 240 Euro zahlen.