Uni Graz: „Einser-Vorschlag“ ist zulässig

Der vom Senat der Uni Graz vorgelegte „Einser-Vorschlag“ für die Wahl des Rektors ist laut Bildungsministerium zulässig. Nach dem Hearing am Mittwoch ging der amtierenden Vizerektor Martin Polaschek als einziger Kandidat hervor.

Nach dem Hearing übermittelte der Senat dem Universitätsrat seinen Vorschlag, der ausschließlich den Namen von Vizerektor Martin Polaschek enthält. Laut Mitteilung der Pressestelle der Universität Graz am Mittwochabend ist die nächste Sitzung des Universitätsrates für den 8. Februar anberaumt. Folgt der Universitätsrat dem „Einser-Vorschlag“, könnte Polaschek mit 1. Oktober 2019 Christa Neuper als Rektor der Universität Graz nachfolgen.

Ein Bewerber zog zurück

Für das Amt lagen insgesamt fünf Bewerbungen vor, eine Frau war - trotz intensiver Bemühungen - nicht darunter. Die Findungskommission, bestehend aus dem Vorsitzenden des Senats und der Vorsitzenden des Universitätsrats, hat am 14. Dezember 2018 drei Kandidaten ausgewählt, die zu einem öffentlichen Hearing am Mittwoch eingeladen waren.

Nachdem Manfred Schubert-Zsilavec, Vizerektor der Universität in Frankfurt/Main, seine Bewerbung überraschend zurück gezogen hatte, verblieben der Leiter des Personalreferats der Uni Graz, Kurt-Martin Lugger, und der amtierende Vizerektor für Studium und Lehre, Martin Polaschek als Kandidaten.

Uni-Rat muss Kandidaten nicht bestellen

Im Gesetz ist das Prozedere eigentlich anders angelegt: Demnach erstellt der aus Vertretern von Professoren, Mittelbau, Studenten und allgemeinem Personal zusammengesetzte Senat einen Dreiervorschlag. Aus diesem wählt dann der zu gleichen Teilen von Senat und Bundesregierung bestellte Universitätsrat den Rektor.

Mit einem „Einser-Vorschlag“ fällt der Rat um diese Auswahlmöglichkeit um. Voraussetzung dafür ist laut Bildungsministerium, dass das Gremium zur Entscheidung kam, dass eben nur dieser eine Kandidat aus fachlicher Sicht für das Amt in Frage kommt - in diesem Fall kann der Rat auch keinen Dreiervorschlag verlangen. Umgekehrt sei er aber natürlich auch nicht verpflichtet, den vorgeschlagenen Kandidaten tatsächlich zu wählen - kommt keine Wahl zustande, muss unverzüglich neu ausgeschrieben werden.

Seit 2003 Vizerektor und Studiendirektor

Martin Polaschek wurde 1965 in Bruck/Mur geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften habilitierte er sich im Jahr 2000 für Österreichische und Europäische Rechtsentwicklungen, Rechtliche Zeitgeschichte und Föderalismusforschung und wurde zum außerordentlichen Universitätsprofessor ernannt. Seit 2003 ist er Vizerektor für Studium und Lehre sowie Studiendirektor der Universität Graz.

Polaschek ist neben diesen Funktionen auch in der Forschung aktiv. Sein wissenschaftlicher Fokus liegt in den Bereichen der Nachkriegsjustiz, dem Universitätsrecht und der Kommunalforschung. Darüber hinaus ist er Sprecher der österreichischen VizerektorInnen für Lehre.

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