14 Jahre Haft für „Staatenbund“-Präsidentin

Im Prozess gegen 14 "Staatsverweigerer“ in Graz sind am Freitag die Urteile gefallen: Die Hauptangeklagte wurde unter anderem der versuchten Bestimmung zum Hochverrat für schuldig befunden und muss 14 Jahre ins Gefängnis.

Am Donnerstag kurz vor Mitternacht gingen die Beratungen der Geschworenen zu Ende - die Laienrichter hatten über 14 Stunden über die fast 300 Fragen nachgedacht.

Hauptangeklagte in allen Punkten schuldig

Am Freitag erfolgte dann die Verkündung der Urteile - und die Hauptangeklagte, die 42-jährige „Staatenbund-Präsidentin“, wurde von den Geschworenen in allen 34 angeklagten Punkten, darunter auch versuchte Bestimmung zum Hochverrat, für schuldig befunden - mehr dazu in Hauptangeklagte des Hochverrats schuldig (news.ORF.at).

Die Hauptangeklagte im "Staatenbund"-Prozess

APA/Erwin Scheriau

Die Hauptangeklagte

Weiters wurde entschieden, dass die Frau mit dem „Staatenbund“ auch eine staatsfeindliche Verbindung gegründet habe, und sie wurde für schuldig der teilweise versuchten Nötigung der Regierung bzw. einzelner Regierungsmitglieder befunden, außerdem der Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt, Nötigung und des schweren gewerbsmäßigen Betruges. Das Urteil: 14 Jahre unbedingte Haft.

Auch zweitangeklagter Ex-Gendarm schuldig

Die Geschworenen befanden auch den Zweitangeklagten, einen ehemaligen Gendarmeriebeamten, schuldig der versuchten Bestimmung zum Hochverrat, er muss dafür - ebenfalls unbedingt - zehn Jahre ins Gefängnis.

"Staatenbund"-Prozess

APA/Erwin Scheriau

Einige der Angeklagten

Elf Angeklagte erhielten zwischen drei Jahren und eineinhalb Jahren Haft, Teile davon unbedingt. Ein Angeklagter fasste neun Monate bedingt aus, muss also nicht ins Gefängnis. Sechs Beschuldigte, die ebenfalls wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat angeklagt waren, wurden diesbezüglich von den Geschworenen für nicht schuldig befunden - sie sollen aber an der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung mitgewirkt haben.

Urteilsbegründung: „Klares Signal notwendig“

In der Urteilsbegründung sagte die Richterin, dass ein klares Signal gesetzt werden musste: „Die Taten richteten sich massiv gegen Einrichtungen der Republik Österreich.“ Die Angeklagten hätten versucht, „die Republik in ihren Grundfesten zu erschüttern“ - mehr dazu in „Signal gegen staatsfeindliche Taten“ (news.ORF.at). Bei den Hauptakteuren hätte es zudem keine Einsicht gegeben, so die Richterin weiter, die auch das vom „Staatenbund“ zusammengetragene Vermögen für verfallen erklärte - allein im Fall der Hauptangeklagten rund 44.000 Euro.

„Völkermord“ und „absoluter Widerstand“

Die „Präsidentin“ wollte sich nach der Urteilsbegründung wieder in einem Wortschwall bezüglich „Menschen aus Fleisch und Blut“ ergehen, wurde aber abgebremst. „Es handelt sich hier um Völkermord“, rief sie und legte „absoluten Widerspruch“ gegen das Urteil ein - also Nichtigkeit und Berufung bei ihr und einigen weiteren, die meisten erbaten sich drei Tage Bedenkzeit, einer nahm sofort an. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Deren Verkündung ging letztlich schneller als angekündigt über die Bühne: Ursprünglich hieß es, dass es mehrere Stunden dauern würde; in Übereinkunft aller Prozessparteien wurde das Prozedere aber abgekürzt, indem nur die wesentlichen Teile der Fragen verlesen wurden.

Zwischen Luftschlössern und Hochverrat

Von einem kurzen Prozess kann man dagegen nicht sprechen: Verhandelt wurde fast 30 Tage lang mit Unterbrechungen und unter verschärften Sicherheitsbedingungen - und das wohl nicht zu Unrecht, war doch erstmals in der Zweiten Republik versuchte Bestimmung zum Hochverrat angeklagt - mehr dazu in „Staatenbund“: Luftschlösser und Hochverrat

Kardeis: „Sehr gutes Ergebnis“

Die Urteile sind ein „sehr gutes Ergebnis für die Polizei und die Staatsschutzbehörden“ - so reagierte am Freitag die Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, auf den Spruch der Richterin. Dieser sei ein sehr klares Signal, um zu zeigen, dass man „Staatsverweigerer“ nicht verharmlosen dürfe.

„Wenn man sieht, mit welchen charakteristischen Handlungen diese ‚Staatsverweigerer‘ an die Sache herangehen, und da klingt der Hang zur Esoterik noch relativ harmlos, auch die Verschwörungsmentalität als ein Charakteristikum kann man noch zur Kenntnis nehmen - letztendlich aber hat es für viele Mitglieder in diesem Verein aber doch bedeutet, dass die Hauptakteure doch nur ihre persönlichen Machtgelüste befriedigt haben, dass sie aus Profitgier gehandelt haben und dass mit allen Fantasiedokuenten und Parallelstrukturen letztendlich Betrug dahintergesteckt ist“, so Kardeis.