Beschwerden: Wieder harte Kritik an KAGes

Die Krankenanstaltengesellschaft KAGes steht derzeit unter Kritik: Bei einer Herztransplantation, die tödlich endete, werde seit Jahren eine Schmerzensgeldzahlung verweigert. Dasselbe gelte für einen Fall, der nun bekannt wurde.

Sieben bis acht Monate zu spät sei die Krankheit von Marija P. erkannt worden - und das laut zwei Gutachten. Die 24-Jährige leidet an Lupus - einer entzündlich-rheumatischen Autoimmunerkrankung. Erstmals war sie 2012 - mit 17 - dreimal stationär auf der Neurologie am LKH Graz, sagt sie, aber „mir ist unterstellt worden, dass ich an Magersucht leide, weil dadurch, dass ich fast gar nicht mehr geschlafen hab’, weil ich so extreme Schmerzen gehabt habe, habe ich extrem viel abgenommen“. Mittlerweile ist die Oststeirerin aufgrund ihrer Autoimmunerkrankung querschnittgelähmt.

Diagnose sieben Monate zu spät

2015 wendet sie sich an die Patientenanwaltschaft, 2016 läuft ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Ärztekammer an - mit Einverständnis der Spitalsgesellschaft KAGes. In der Folge ergab ein Gutachten: Lupus hätte nicht erst im April 2013, sondern bereits sieben Monate früher diagnostiziert werden können. Im Gutachten heißt es: „Es ist faktisch so, dass zum September/Oktober die Diagnose einer undifferenzierten Autoimmunerkrankung mit Sicherheit klinisch und laborchemisch diagnostiziert werden konnte.“

Die KAGes lehnt die Zahlung von Schmerzensgeld aber ab - es kommt zum Gerichtsverfahren, das bis heute läuft. In einem Gerichtsgutachten heißt es nun: „Immunsupressive Medikamente wären bei rechtzeitiger Gabe in der Lage gewesen, diese Komplikationen zu vermeiden - auch die Folgezustände der Querschnittsläsion.“

Schmerzensgeldforderung deutlich erhöht

Anwältin Karin Prutsch forderte im Schlichtungsverfahren noch 75.000 Euro Schmerzensgeld - nach dem strengeren Gerichtsgutachten sagt sie: „Dadurch haben wir die Schmerzensgeldforderung auf 250.000 Euro erhöht, es werden auch die Kosten für die Pflege für die Zukunft geltend gemacht.“

KAGes: Es fehlt noch ein Gutachten

Die KAGes argumentiert, dass im Schlichtungsverfahren der Fall wegen der Komplexität und der hohen Ansprüche nicht eindeutig geklärt werden konnte, und im Gerichtsverfahren sei der Behandlungsfehler durch den neurologischen Gutachter festgestellt, aber ein internistisches Gutachten fehle noch - danach seien Vergleichsgespräche geplant.

Wichtig ist der KAGes zu betonen, dass zuletzt bei jährlich fast einer Million ambulanten und 260.000 stationären Aufenthalten nur 160 mögliche Behandlungsfehler bei der Schlichtungsstelle landeten. Eine Einigung auf eine Entschädigung gab es in jedem dritten Fall.

Eine Witwe wirft dem LKH Graz fahrlässige Tötung vor: Ihrem Mann war ein laut Gutachten verletztes Spenderherz eingesetzt worden - wenige Tage nach der OP starb er - mehr dazu in Experte gegen Herztransplantationen in Graz (14.3.2019) und in Herz-OP: Erstgutachter weist Kritik zurück (16.3.2019).

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