Rassismus gegen muslimische Frauen nimmt zu

Muslime, vor allem Frauen mit Kopftuch und ihre Kinder, sind in Österreich zunehmend rassistischen Attacken ausgesetzt. Das zeigt der Antimuslimischen Rassismus Report 2018. Auch in der Steiermark seien die islamfeindlichen Fälle gestiegen.

Jedes Jahr veröffentlicht die Beratungs- und Dokumentationsstelle für Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Rassismus einen Bericht über antiislamischen Rassismus. 2018 wurden demnach österreichweit 540 Fälle islamfeindlicher Attacken gemeldet. Das ist eine Zunahme von 75 Prozent gegenüber dem Jahr davor. Am häufigsten werden Muslime im Internet Opfer von Rassismus. Die meisten Fälle wurden in Wien gemeldet.

Rassismus „alltäglich geworden“

Betroffen seien vor allem Frauen mit Kopftuch und ihre Kinder, sagt Daniela Grabovac von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark. Hier verzeichnete man seit 2017 sogar einen Rückgang der Fälle von Diskriminierung aufgrund der Religion. Allerdings, sagt Grabovac, spiegle das nicht die Alltagserfahrungen der Frauen mit Kopftuch wider. Entsprechende Rückmeldungen bekomme man aus der „Community“, aus Workshops und Vorträgen.

Die Kopftuchdebatte habe polarisiert, Frauen mit Kopftuch seien zum Feindbild geworden. Grabovac geht davon aus, dass es weit mehr als die 218 seit 2017 registrierten Übergriffe gibt, denn viele Frauen würden Diskriminierung gar nicht anzeigen. „Leider ist es ein alltägliches Phänomen. Frauen mit Kopftuch erzählen uns auch in der Steiermark, sie zeigen nicht mehr an, sie lassen nicht mehr dokumentieren, weil das so alltäglich geworden ist, dass sie glauben, dass sie nichts mehr tun können, dass das sozusagen Normalität in Österreich ist“, so Grabovac.

Keine Anzeigen bei Beschimpfung und Anspucken

Oft würden rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Straftaten auch gar nicht als solche erkannt und geahndet. Polizei und Justiz müssten in Bezug auf sogenannte Hate Crimes, also Straftaten auf der Grundlage von Vorurteilen, stärker sensibilisiert werden, fordert Grabovac: „Die Polizei greift sehr wohl ein, wenn es um die körperliche Sicherheit geht, eine Attacke stattfindet, eine Verletzung“, so Grabovac.

Wenn es sich aber „nur“ um eine Beschimpfung oder Bespuckung handle, werde meist die Anzeige nicht wahrgenommen. Das müsse „aber sehr wohl wahrgenommen werden, wenn es ein Hate Crime ist“, so Grabovac. Auch der sogenannte Erschwerungstatbestand, den der Gesetzgeber bei diskriminierenden Beweggründen eines Täters vorsieht, müsse, so die Antidiskriminierungsstelle, öfter angewendet werden.

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