Hitlergruß: 22-Jähriger vor Gericht

In Graz hat am Dienstag ein Prozess gegen einen 22 Jahre alten Südsteirer begonnen, der sich wegen Wiederbetätigung verantworten muss. Er soll Hitlerbilder verschickt und mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben.

Der 22 Jahre alte Angeklagte ist bei der Polizei bereits wegen Drogenkonsums bekannt und wurde dafür auch rechtskräftig verurteilt. Bei der Hausdurchsuchung damals stellte die Polizei ein Hakenkreuz aus Draht, einen Krug und ein mobiles Ladegerät mit Hakenkreuz-Aufdruck sicher.

Angeklagter sprach von „Spaß“

Weiters fanden die Beamten auf dem Mobiltelefon des Mannes mehr als 1.000 einschlägige Bilder, 25 soll er über das Mobiltelefon verschickt haben. Er zeigte sich am Dienstag geständig: „Es war ein Spaß, es war witzig.“ Außerdem habe der Drogenkonsum zu seinen Handlungen beigetragen. Immer wieder soll er laut Staatsanwaltschaft auf Fotos den Hitlergruß gezeigt haben. Mit dabei auch einige der Zeugen, die am Dienstag geladen waren. Freunde und Bekannte des Angeklagten. Auch sie gaben zu Protokoll, dass es ein Spaß war, dass es nicht ernst gemeint war. Der Verteidiger fragt einen, ob der Angeklagte Nazi sei - die Antwort: ein knappes „Nein“.

Zeugen waren nicht sehr gesprächig

Einige Zeugen konnten am Dienstag gar nichts zu den Vorwürfen gegen den Angeklagten sagen. Weder hätten sie nationalsozialistische Gegenstände in seiner Wohnung gesehen, noch hätten sie bemerkt, dass er „Heil Hitler“ gerufen hätte. Einige Antworten lauteten auch: „Ich kann micht nicht mehr erinnern.“

Warnungen der „Oma nicht ernst genommen“

Einer der Zeugen sagte aus, dem Angeklagten einen Krug mit dem Hakenkreuz im Tausch gegen fünf Gramm Amphetamine überlassen zu haben. Die Großmutter des Angeklagten hätte ihn auch gewarnt: er solle derartige Dinge nicht sichtbar herumstehen lassen, das sei strafbar. „Ich habe die Oma nicht ernst genommen.“, sagte der Angeklagte.

Der Angeklagte wurde zu 20 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt. Der Richter setzte eine Probezeit von drei Jahren sowie eine Bewährungshilfe fest. Außerdem wurde der mutmaßliche Täter angewiesen, das Konzentrationslager Mauthausen samt Führung zu besuchen und die Beweisgegenstände zu vernichten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.