Mordversuch: 14 und 16 Jahre Haft für Paar

Der Prozess gegen ein obersteirisches Pärchen am Landesgericht Leoben wegen zweifachen Mordversuchs ist Dienstagnacht ins Finale gelangt: Die Geschworenen befanden die beiden 29-Jährigen für schuldig.

Der Mann wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt, seine gleichaltrige Lebensgefährtin zu 14 Jahren. Der Prozess hatte am Montag in Leoben begonnen. Das Pärchen - er dreifacher Vater, sie zweifache Mutter - war am 28. Oktober im obersteirischen Liezen in einer Disco zusammen ausgegangen.

Bei der Garderobe trafen sie auf drei Männer aus Rumänien. Eine Auseinandersetzung folgte, schien dann aber geklärt. Das Paar wollte heim, wurde aber von den Rumänen zum Parkplatz verfolgt und vor dem Lokal blutig geschlagen. Auf der Heimfahrt sah das Paar die Männer am Straßenrand - und fuhr mit dem Auto auf das Trio los - mehr dazu in Prozess: Lenker wollte „Abreibung“ für Opfer.

Paar will Berufung einlegen

Die Geschworenen entschieden, dass der Lenker des Wagens zwei Männer durch Rammen töten wollte - oder zumindest in Kauf genommen habe, dass sie dabei ums Leben kommen. Der dritte Mann stand etwas abseits - er erlitt Prellungen. Die Lebensgefährtin des Lenkers, die als Beifahrerin im Auto saß, wurde von den Laienrichtern nicht als Bestimmungstäterin, sondern wegen Beitragstäterschaft für schuldig befunden. Beide Angeklagten wollen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen. Die Staatsanwaltschaft gab zunächst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Widersprüche und Schuldzuweisungen

Bei dem Prozess hatten sich die beiden Beschuldigten gegenseitig widersprochen - sie schoben einander die Idee, die Männer niederzufahren, in die Schuhe. Der Beschuldigte stritt den versuchten Mord ab, jedoch gab er am Montag eine beabsichtigte Körperverletzung zu.

Zeugen und Gerichtsmediziner

Unter den Zeugen war auch jener Rumäne, der bei der Kollision Prellungen erlitten hatte. Er sprach von schwereren Verletzungen als in der Anklage geschildert. Er könne deswegen nicht arbeiten. Entsprechende ärztliche Unterlagen legte der Mann allerdings nicht vor.

Zudem wurde Montagabend der Gerichtsmediziner gehört. Er beschrieb auch die schweren Schädelverletzungen des anderen Opfers. Diese sowie die anderen Verletzungen seien klar in Zusammenhang mit dem Unfall zu bringen.

Dienstagfrüh stand die Abspielung jenes Videos auf dem Verhandlungsprogramm, auf dem die späteren Opfer zu sehen sind, wie sie das Pärchen vor der Diskothek in Liezen attackieren. Danach wurde der Kfz-technische Gutachter gehört.