1.200 Euro für fahrlässige Tötung bei Unfall

Wegen grob fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr ist ein Steirer am Mittwoch in Graz vor Gericht gestanden. Bei einem Unfall starb seine Beifahrerin. Der Lenker wurde nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Unfall ereignete sich bereits am 20. Jänner 2018 in St. Andrä im Sausal im Bezirk Leibnitz. Der 44 Jahre alte Steirer lenkte den Pkw. Die Witterung war schlecht, es hatte zu schneien begonnen. In einer abschüssigen Rechtskurve soll der Beschuldigte laut Anklage mit seinem Wagen kein angepasstes Tempo gewählt haben.

Unfallhergang zu klären

Deswegen soll das Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und gegen einen Lkw geprallt sein - die Beifahrerin des 44-jährigen starb. Der Lkw war laut Tacho mit 18 km/h unterwegs, der Pkw soll laut Gutachter rund 60 km/h gefahren sein, als es zur Kollision kam. Vor dem Straflandesgericht in Graz soll nun der genaue Unfallhergang ermittelt werden.

Sachverständiger zu Unfallablauf

Am Mittwoch war zum wiederholten Mal der Kfz-Sachverständige am Wort. Er rechnete mehrere Simulationen des möglichen Unfallhergangs durch. Er kam anhand der Endposition der Fahrzeuge zu einem Ablauf, der in wesentlichen Teilen zur Anklage passte. Doch der Verteidiger des Beschuldigten hakte mehrfach nach und versuchte das Gutachten anders zu deuten.

Geldstrafe von 1.200 Euro festgesetzt

Der Steirer wurde von Richterin Elisabeth Juschitz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Mildernd wertete sie, dass der 44-Jährige bei dem Unfall selbst schwer verletzt wurde, er unbescholten war und die gestorbene Beifahrerin seine Lebensgefährtin war. Der Mann kündigte mit seinem Anwalt volle Berufung an. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.