Mithäftling erschlagen: Täter hortete Waffen

Im Juni 2017 ist ein Kärntner in der Justizanstalt Karlau in Graz von einem Mithäftling erschlagen worden. Der Täter soll als gewaltbereit bekannt gewesen sein und außerdem mehrere Waffen in seiner Zelle gelagert haben.

Eine parlamentarische Anfragebeantwortung von ÖVP-Justizminister Josef Moser bringt neue Details zu dem Mordfall in der Grazer Justizanstalt Karlau - mehr dazu in Häftling gestand Mord in Grazer Justizanstalt (21.6.2017). Der mutmaßliche Täter habe unmittelbar vor dem Mord „kein Gefährdungspotenzial“ gezeigt, sagte Moser in der Anfragebeantwortung.

Besenstiel und Metallschiene mit Messer gefunden

NEOS hatte vom Justizminister in Erfahrung bringen wollen, ob der mutmaßliche Täter in den Tagen vor dem tödlichen Angriff auf den Mitgefangenen mit aggressivem Verhalten aufgefallen war. Wie Moser nun bekanntgab, lagen diesbezüglich keine Meldungen vor.

Aus der Antwort ergibt sich aber auch, dass der Mann in seiner Zelle ein Waffenarsenal gehortet hatte und als gewaltbereit bekannt war. Ein Jahr zuvor waren bei einer Kontrolle des Haftraums des Mannes allerdings mehrere illegale Waffen zutage gekommen: ein 40 Zentimeter langer Besenstiel, dessen vorderes Ende eine Messerklinge bildete, eine Metallschiene mit einem Messer an der Spitze sowie zwei Stanley-Messer. Ebenfalls 2016 war der Mann erstmals auf einen anderen Insassen losgegangen. Bei diesem handfesten Streit dürfte es um Zigaretten gegangen sein.

Kein bedenkliches Verhalten bemerkt

Dem Häftling wurden die Stichwaffen abgenommen und er wurde vorübergehend in die Abteilung für erhöhte Sicherheit verlegt und beobachtet. Weil er in weiterer Folge kein bedenkliches Verhalten mehr zeigte, kam er nach zwei Wochen wieder in seine ursprüngliche Zelle zurück. Für den Besitz der verbotenen Waffen wurde ihm eine Geldbuße auferlegt.

Mutter klagte auf Trauerschmerzensgeld

In der Zelle kam es schließlich zu dem Mord. Der Mann war ursprünglich zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt worden, nachdem er seine Freundin mit einer Axt erschlagen hatte. Im weiteren Verlauf wurde ein ebenfalls wegen Mordes verurteilter 34-jähriger Kärntner in den Haftraum des Mannes verlegt. Der 34-Jährige war das spätere, mit einem abgebrochenen Tischbein erschlagene Opfer. Der mutmaßliche Täter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt - mehr dazu in Mord im Gefängnis: Lebenslange Haftstrafe (18.6.18).

Für die Mutter des getöteten Häftlings ist diese Zusammenlegung nicht nachvollziehbar. Ihrer Meinung nach hätten die beiden nie in derselben Zelle landen dürfen. Sie machte im Vorjahr nach dem Amtshaftungsgesetz Trauerschmerzensgeld und eine Entschädigung für die psychische Belastung in Folge des gewaltsamen Todes ihres Sohnes geltend.

Maßnahmen für Griss nicht ausreichend

Irritiert über den Fall zeigte sich am Freitag auch NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss: „Die Justizanstalt scheint alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen zu haben. Diese reichen jedoch nicht aus.“ Im Vorfeld hätten Maßnahmen zur Gewaltprävention getroffen werden müssen, meinte sie gegenüber der APA. Der moderne Strafvollzug müsse resozialisierend wirken.

Gewalttätigkeiten unter Häftlingen sind im Strafvollzug keine Seltenheit. 2018 wurden den Staatsanwaltschaften 540 Verdachtsfälle gemeldet. Diese Anzahl zeige, „dass man den Gefahren in Justizanstalten nicht allein mit Schutzwesten und mehr Waffen für Justizwachbeamte begegnen kann. Ziel muss sein, Gewalt in den Anstalten zu verhindern“, gab Griss zu bedenken.

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