AMS unterstützt Unternehmensgründungen

Unter dem Motto „Selbständigkeit statt Jobsuche“ unterstützt das Arbeitsmarktservice Steiermark arbeitslose Menschen, die ein Unternehmen gründen. Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS scheint auf fruchtbaren Boden zu fallen.

Im Vorjahr nahmen laut AMS Steiermark 639 Menschen an dem mehrmonatigen Unternehmensgründungsprogramm (UGP) teil, teilte das Arbeitsmarktservice Steiermark am Montag in einer Aussendung mit. Vier von fünf Teilnehmern entschlossen sich nach Absolvierung des Programms, ein Unternehmen zu gründen.

Von Gartenpflege bis Catering

Mit dem Programm konnten laut Arbeitsmarktservice Steiermark 689 Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Palette der Unternehmensbereiche ist vielfältig und reicht von Gartenpflege über Gestaltung von Internetseiten bis hin zum Catering. „Mit dem Unternehmensgründungsprogramm ebnen wir engagierten Menschen den Weg in die Selbständigkeit. Über ausführliche Einzelberatungen sowie mittels Workshops zu unterschiedlichen Themen geben wir den künftigen Unternehmern das notwendige Rüstzeug dazu mit“, sagte Karl-Heinz Snobe, Landesgeschäftsführer des AMS Steiermark.

Mehrere Phasen bis zur Unternehmensgründung

Das Unternehmensgründungsprogramm steht Interessenten steiermarkweit und branchenunabhängig offen, etwa im Gewerbe und Handwerk über den Handel bis hin zu wirtschaftlichen und persönlichen Dienstleistungen. Einer ersten Informationsveranstaltung folgt eine höchstens achtwöchige Klärungsphase. In dieser Phase geht es darum, grundsätzlich zu klären, ob die Unternehmensidee überhaupt realisierbar ist, danach stehen die Abklärung der persönlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen und eines allfälligen Qualifizierungsbedarfs im Vordergrund.

Teilnehmer erhalten Beihilfen

In der maximal sechsmonatigen Vorbereitungsphase geht es dann an die Umsetzung, begleitet von Einzelberatungen, Workshops und Netzwerkveranstaltungen. Die Workshops behandeln kaufmännische und rechtliche Aspekte, aber auch Themen wie Marketing und Kommunikation. In dieser Zeit erhalten die Teilnehmer auch weiterhin das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe, im Anschluss daran für zwei Monate die Gründungsbeihilfe. Nach erfolgter Gründung beginnt die maximal zweijährige Nachbetreuungsphase.

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