VW-Skandal: Zivilrechtsprozess in Leoben möglich

Nach dem Dieselskandal könnte einer der 16 Zivilrechtsprozesse des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen VW in Leoben stattfinden. Der Einzelrichter hat sich am Dienstag in Sache als auch Örtlichkeit für zuständig erklärt.

Möglichst rasch wolle der Einzelrichter mit der Materie des Prozesses beginnen. Der geplante Verhandlungstermin am 5. Juli dürfte dennoch nicht stattfinden: Es ist zu erwarten, dass der VW-Konzern gegen die Zuständigkeit Rechtsmittel einlegen wird. Diese Möglichkeit besteht, sobald der Richter seine Zuständigkeit schriftlich vorgelegt hat. Das dürfte in den kommenden Wochen passieren.

VW bestreitet Zuständigkeit österreichischer Gerichte

Im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer hatte der VKI im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen wegen manipulierter Abgastests bei allen 16 Landesgerichten Österreichs eingebracht - der Streitwert liegt bei rund 60 Millionen Euro. Der deutsche Autobauer bestreitet jedoch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Das sahen bisher auch die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels, die sich bereits mit den VKI-Sammelklagen befasst haben.

Hintergrund:

Der Volkswagenkonzern hat im September 2015 eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der VKI geht davon aus, dass die betroffenen Autobesitzer zu viel für ihre Autos bezahlt haben; sie fordern einen Schadenersatz von 20 Prozent des Kaufwertes.

Das OLG Linz hatte die Entscheidung des Landesgerichts Wels allerdings mit der Begründung aufgehoben, dass sehr wohl jenes Gericht zuständig sei, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. VW kann beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen. Ebenfalls noch ausständig ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richterin, die am Landesgericht Klagenfurt damit betraut ist, lässt die Zuständigkeit zunächst durch den EuGH abklären.

„Zuständig in Ort und Sache“

Am Dienstag erklärte sich indes der Einzelrichter in Leoben für zuständig - sowohl in Sache als auch Örtlichkeit, hieß es von Sprecher Harald Laundl im APA-Gespräch. Auch der Richter findet, dass es in österreichische Zuständigkeit fällt.

Das Landesgericht Innsbruck hatte sich bereits Ende März bezüglich einer Sammelklage der Plattform Cobin claims gegen VW für international zuständig erklärt. Und das Oberlandesgericht Wien (OLG) hatte als Rekursgericht rund um den Kauf eines VW-Dieselfahrzeuges von einem Niederösterreicher auch so entschieden.

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