Frau durch Schläge verletzt: Grazer verurteilt

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch ein Grazer vor Gericht gestanden. Er hat die Vorwürfe überwiegend abgestritten, wurde aber zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Angeklagt war absichtliche schwere Körperverletzung, geblieben ist eine leichte Verletzung mit einer nahezu gänzlich bedingten Haftstrafe: Ein 33-jähriger Grazer soll eine Bekannte so heftig geschlagen haben, dass sie stürzte und einen Lungenkollaps sowie ein Thoraxtrauma erlitt. Bis auf „vielleicht eine Watsche“ stritt der Beschuldigte am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht alles ab.

Der Angeklagte kannte das Opfer, wohnte auch ab und zu mit der jungen Frau zusammen. Bei einem Streit im vergangenen November schlug er sie derart heftig, dass die Frau gegen ein Fenster flog und Kopfverletzungen erlitt. Bei einem anschließenden Sturz verletzte sie sich ebenfalls.

Angeklagter fühlte sich auch als Opfer

Das Paar fiel im selben Monat auch drei Frauen auf, als es auf offener Straße handgreiflich wurde. Dabei fühlte sich der Angeklagte als Opfer: „Sie hat mich an der Kleidung gerissen und wollte unbedingt, dass ich sie mit nach Hause nehme“, schilderte der 33-Jährige den Vorfall. Von Würgen oder Faustschlägen wollte er nichts wissen. „Es kann sein, dass ich ihr eine Watsche gegeben habe“, räumte er ein. Immerhin musste das Opfer im Krankenhaus stationär behandelt werden. „Sie hat die Geschichte erfunden, nachdem sie länger im Spital war“, mutmaßte der Verteidiger. Die Frau sei außerdem alkoholisiert „und auch Drogen nicht abgeneigt gewesen“, führte der Anwalt weiter aus.

„Schwierig, wenn Belastungszeugin nicht kommt“

Der Schöffensenat befand, es sei nur eine leichte Körperverletzung gewesen, denn die Folgen des Sturzes könne man dem Angeklagten nicht anlasten, da die Umstände nicht restlos aufgeklärt werden konnten. Die Frau war nicht erschienen. „Es ist schwierig, wenn die einzige Belastungszeugin nicht kommt“, meinte die Richterin. Der Grazer wurde zu neun Monaten Haft, davon sieben bedingt, verurteilt. Da er den unbedingten Teil durch die Untersuchungshaft schon verbüßt hatte, ist der Fall für ihn erledigt, er bekommt aber einen Bewährungshelfer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.