Ex-Herzchirurgie-Leiter: Wiedereinstellungsklage

Der nach zwei Todesfällen in Zusammenhang mit der Herzchirurgie des LKH Graz dienstfrei gestellte Abteilungsleiter will sich rechtlich wehren. Er klage auf Wiedereinstellung, nachdem er diese Woche entlassen worden sei.

„Was hier abläuft, kann ich nicht mehr nachvollziehen“, kritisierte der Mediziner gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Sonntag-Ausgabe) - mehr dazu in KAGes: Leiter von Herzchirurgie vorerst dienstfrei (9.4.2019) und Staatsanwalt ermittelt gegen Herzchirurgie Graz (10.4.2019).

Zwei Todesfälle

Den Ermittlungen liegen zwei Todesfälle in Zusammenhang mit der Herzchirurgie in Graz zugrunde: So hatte ein 60-jähriger Patient 2016 am LKH Graz ein neues Herz bekommen, doch es soll bei der Entnahme verletzt worden sein. Der Mann starb, seine Witwe wandte sich an die Öffentlichkeit - mit Folgen - mehr dazu in Experte gegen Herztransplantationen in Graz (14.3.2019) und LKH Graz stoppt Herztransplantationen vorerst (27.3.2019).

Im Jänner war ein 70-Jähriger auf der Kardiologie des LKH in Behandlung gewesen, wo man einen „beherdeten Zahn“ entdeckte, der bei einer Operation ein Risiko darstellen könnte. Also wurde der Patient entlassen, damit er sich bei einem Zahnarzt in Behandlung begeben könne. Doch dazu kam es nicht mehr - mehr dazu in Statt Herz-OP zum Zahnarzt: 70-Jähriger starb (23.3.2019).

„Nicht in meiner Verantwortung“

Die Staatsanwaltschaft Graz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen den nunmehr ehemaligen Leiter der Herzchirurgie ein - dieser wehrte sich: „Hier werden Vorwürfe erhoben, die nicht mit meiner globalen Verantwortung für die Abteilung verknüpft werden können.“

Ihm sei es naturgemäß unmöglich, Fachärzte, die eigenverantwortlich handeln dürfen und müssen, ununterbrochen zu überwachen: „Bei der Herztransplantation war ich im Urlaub und bei der kurzfristigen Entlassung des Patienten, damit er sich beim Zahnarzt behandeln lassen kann, stand ich selbst im Operationssaal. Ich hatte keine Kenntnis von dem Vorgang und wurde nicht einmal kontaktiert“, wies der Mediziner die Vorwürfe zurück.

„Absurde Vorhaltungen“

Anschuldigungen, er habe Privatpatienten bei Operationen vorgereiht, würden jeglicher Grundlage entbehren. Diesbezüglich sei er bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. „Das sind völlig absurde Vorhaltungen. Ich habe Privatpatienten bei Operationsterminen nie bevorzugt, sondern alle medizinischen Eingriffe wurden nach transparenten Kriterien eines Operationsmanagements vorgenommen. Das ist nachweis- und belegbar“, so der Arzt.

Außerdem habe es sich bei drei Viertel aller von ihm durchgeführten Operationen um keine Klassepatienten gehandelt. Nachweislich habe er vor allem Allgemeinpatienten mit schwierigen Erkrankungen, die sonst niemand operieren konnte, versorgt.