Landesrechnungshof: Kritik zu Mindestsicherung

Massive Kritik enthält der aktuelle Landesrechnungshofbericht über die bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Steiermark. Die Prüfung erfolgte auf Antrag der FPÖ. SPÖ und ÖVP gestehen Verbesserungspotential ein.

Prüfbericht:

Den Prüfbericht des Landesrechnungshofs finden Sie hier!

Auf 155 Seiten widmet sich der Landesrechnungshof der Vorgehensweise der Behörden bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung: Fast 60 Empfehlungen geben die Rechnungshofprüfer ab. Geprüft wurden die Bezirkshauptmannschaften des Landes und das Magistrat Graz - durch diese Behörde wird die Leistung der Mindestsicherung nämlich zuerkannt.

Der Prüfzeitraum umfasst die Jahre 2011 bis 2018. Die durchschnittliche monatliche Anzahl der Bezieher der Mindestsicherung stieg in diesem Zeitraum um zwei Drittel - der Höhepunkt war laut Landesrechnungshof im Jahr 2016.

„Erhebliche Mängel im Vollzug“

Insgesamt sechs Bezirksverwaltungsbehörden hat der Landesrechnungshof geprüft - bei einzelnen Stichproben seien erhebliche Mängel im Vollzug festzustellen, heißt es in dem Bericht. Die Anwendung einiger gesetzlicher Bestimmungen sei fehlerhaft, der Einsatz der Arbeitskraft von Antragsstellern sei nicht im gehörigen Ausmaß verlangt und das Einkommen anderer im Haushalt lebender Personen nicht oder fehlerhaft berücksichtigt worden. Leistungen seien in mehreren Fällen ohne Rechtsgrund zuerkannt worden.

Mängel orten die Prüfer auch bei Aktenkontrollen durch Vorgesetzte, weiters fehle ein internes Kontrollsystem in den Bezirksverwaltungsbehörden, das eine fehlerhafte Anwendung hätte verringern oder verhindern können.

Minimalanforderungen kaum erfüllt

Von den sechs überprüften Bezirkshauptmannschaften würde nur eine die Minimalanforderungen halbwegs erfüllen, so die Prüfer - fünf hätten kein entsprechendes internes Kontrollsystem, in drei Fällen seien interne Kontrollen kaum oder gar nicht vorhanden, in den anderen zwei Fällen gebe es zwar Kontrollen, diese seien aber nicht standardisiert und würden auch nicht dokumentiert.

Besserer Informationsaustausch empfohlen

Der Vollzug der Mindestsicherung wird laut Landesrechnungshof innerhalb der steirischen Bezirke unterschiedlich gehandhabt, Vorgaben und Richtlinien seien unklar oder nicht vorhanden. Auch von Doppelgleisigkeiten ist die Rede. So könne nicht ausgeschlossen werden, dass Leistungen mehrfach und auch über mehrere Bundesländer hinweg zuerkannt wurden, heißt es in dem Prüfbericht.

Die Prüfer empfehlen hier zum Beispiel einen österreichweiten Informationsaustausch zwischen den Bezirksverwaltungsbehörden - eine von insgesamt 59 Empfehlungen. Daneben fordert der Rechnungshof eindringlich Kontrollinstanzen auf mehreren Ebenen.

„Schlimmste Befürchtungen bestätigt“

Der Landesrechnungshof hatte die Kontrolle der Mindestsicherung auf Antrag der Freiheitlichen geprüft. FPÖ-Landesparteiobmann Mario Kunasek gab sich in einer Aussendung schockiert, schlimmste Befürchtungen hätten sich bestätigt: „Die finanz- und sozialpolitischen Auswirkungen des Berichts werden uns noch lange beschäftigen. Nun kann man keinesfalls zur Tagesordnung übergehen. Wir Freiheitliche werden alle notwendigen Schritte setzen, um diesen gewaltigen Skandal restlos aufzuklären. Dazu gehören auch personelle Konsequenzen im Bereich der politischen Verantwortung.“

SPÖ und ÖVP: „Kein Ruhmesblatt“

Die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ) und Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) haben Montagnachmittag nach dem Bericht des Landesrechnungshofs zur mangelhaften Kontrolle der Mindestsicherung eingestanden: „Die Ergebnisse sind kein Ruhmesblatt.“ Sie haben Maßnahmen angekündigt, manche seien bereits gestartet worden, um den Empfehlungen der Prüfer nachzukommen. Aufbauend auf den bisherigen Maßnahmen soll nun ein sechs Punkte umfassendes Maßnahmenpaket kommen

Denn die Mängel sind dem Land zum Teil nicht neu. Die Landesregierung hat schon vor längerer Zeit eine Fachkommission eingesetzt, weil bei den Bezirkshauptmannschaften ein uneinheitlicher Vollzug der Mindestsicherung festgestellt worden war. Diese Fachkommission soll nun die Abwicklung und Kontrolle auf struktureller Ebene verbessern und die Erkenntnisse der Rechnungshofprüfung berücksichtigen.

Die Bezirksverwaltungsbehörden werden ein internes Kontrollsystem auf- und ausbauen. Außerdem will das Land die eigenen Kontrollen intensivieren - möglicherweise gibt es dafür mehr Personal. Zusätzlich sollen die Mitarbeiter, die die Mindestsicherung abwickeln, besser geschult und die EDV-Programme weiterentwickelt werden. Durch die Einführung der Erwachsenensozialarbeit hofft man seitens des Landes auch Mindestsicherungsbezieher rascher wieder in ein Arbeitsverhältnis zu bringen.

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