OGH-Urteil: Mehr Wochengeld für Mütter

In Fällen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beim zweiten Kind ist die Höhe des Wochengeldes bisher strittig gewesen. Die Arbeiterkammer (AK) nahm sich der Gesetzeslücke an. Laut OGH-Urteil wird nun das Wochengeld erhöht.

Das Problem lag laut AK bei der unklaren Rechtslage: Frauen, die während einer arbeitsrechtlichen Karenz mit einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld erneut schwanger wurden (und die bis zum Bezug des neuerlichen Wochengeldes nicht wieder gearbeitet haben), wurde lediglich ein tägliches Wochengeld von 26,15 Euro gewährt.

Kein Geld ohne Antragstellung

In einem Urteil setzte der Oberste Gerichtshof nun fest, dass das Wochengeld um rund ein Viertel erhöht werden müsse. „Besonders wichtig ist jetzt, dass die betroffenen Frauen sich beim zuständigen Versicherungsträger (GKK, PVA) melden bzw. einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheides stellen“, erklärt so Bernadette Pöchheim, Leiterin der AK-Frauenabteilung.

In jenen Fällen, in denen die Mutter bereits während der Elternteilzeit arbeitet, errechnet sich das Wochengeld nach diesem Einkommen. Wichtig sei, so die AK, unbedingt den Antrag auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt des Kindes zu stellen. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist hier nämlich höher als das Wochengeld.

Die AK setzt sich in mehreren Fällen auch für werdende Mütter ein. Es wird etwa kritisiert, dass noch immer hunderte Frauen pro Jahr nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft diskriminiert oder versetzt werden. Frauen bliebe oft nur die Konfrontation oder der Gang zum Gericht - mehr dazu in AK: Schwangere werden diskriminiert(29.3.2016).

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