Antimon: Grazer Karlau schließt Schießstand

Wie am Montag bekannt wurde, sind im Blut von Beamten, die am Trainingsschießstand der Justizanstalt Graz-Karlau geübt hatten, erhöhte Antimonwerte festgestellt worden. Der Stand wurde bereits geschlossen, Ermittlungen laufen.

Derzeit sucht das Ministerium nach der Ursache für die erhöhten Antimonwerte. Den Fall ins Rollen gebracht haben Beamte der Justizanstalt Graz-Karlau mit einer E-Mail, die unter anderem der APA zugespielt worden ist.

Antimon:

Antimon ist ein Halbmetall, das unter anderem bei bleihaltiger Munition eingesetzt wird und ab einer bestimmten Dosis giftig und krebserregend sein kann.

Polizisten kritisieren „Billigmunition“

Darin erheben die Beamten schwere Vorwürfe: Der bei Schießübungen entstandene Pulverdampf gefährde ihre Gesundheit - die Rede ist von „Billigmunition“ - und davon, dass Luftfilter der Schießanlage „aus Kostengründen“ nicht ausreichend gewartet würden.

Die toxischen Partikel des Pulverdampfes seien deshalb nur unzureichend abgesaugt worden - und das über einen längeren Zeitraum hinweg. Denn die Blutwerte der Beamten seien seit Monaten bedenklich gewesen.

Anlage seit Anfang März geschlossen

Anfang März hatte ein Mediziner die erhöhten Antimonwerte festgestellt, woraufhin die Schießanlage gesperrt wurde - und so ist es nach wie vor. Das bestätigen die Anstaltsleitung und das Verteidigungsministerium; gegen die Vorwürfe wehren sich beide.

Aus dem Ministerium hieß es am Montag, dass keinesfalls mit minderwertiger Munition geschossen werde. Auch der Schießstand sei erst zweieinhalb Jahre alt und entspreche sämtlichen Anforderungen.

Anlage bleibt vorerst außer Betrieb

Dennoch betreibt das Ministerium jetzt Ursachenforschung: So wird erhoben, ob die Schießanlage zwischenzeitlich gewartet wurde. Außerdem prüfe man, ob es tatsächlich der Antimongehalt in der Munition war, der die erhöhten Blutwerte der Beamten verursachte. Denn Antimon ist nicht nur in der Munition zu finden.

Die Erhebungen sollen in den kommenden Wochen abgeschlossen sein. Bis dahin bleibt die Anlage außer Betrieb. Sollten Schießtrainings nötig sein, können die Beamten aber auf andere Justizanstalten oder Anlagen der Polizei ausweichen.

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