Mildere Strafen für Abtreibungsgegner

Der Schuldspruch wegen Stalkings gegen vier Abtreibungsgegner bleibt aufrecht. Die Gruppe hatte vor der Praxis eines Grazer Gynäkologen protestiert. Sie wollte in der Berufungsverhandlung einen Freispruch erzielen. Die Geldstrafen werden gemindert.

In den Jahren 2009 und 2010 demonstrierten die vier Beschuldigten vor der Praxis des Grazer Gynäkologen. Nachdem dieser Strafanzeige erstattet hatte, wurden die zwei Männer und zwei Frauen in erster Instanz zu Geldstrafen von 400 bis 7.200 Euro verurteilt.

Gerichtssaal

APA: Robert Parigger

Das Urteil ist rechtskräftig

Patienten fühlten sich belästigt

Die Demonstranten gehören zwei Organisationen an, die öffentlich gegen legalen Schwangerschaftsabbruch eintreten. Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um den 59-jährigen Geschäftsführer einer der Organisationen, um einen 41-jährigen Studenten sowie um eine 31 und eine 41 Jahre alte Frau. Die sogenannten Lebensschützer demonstrierten immer wieder vor der Arztpraxis des Gynäkologen. Als sich die Beschuldigten dann auch eine Wohnung über der Arztpraxis gekauft hatten und sich auch die Patientinnen vermehrt belästigt fühlten, erstattete der Arzt gegen sie Strafanzeige.

Geringere Geldstrafen

Daraufhin wurden die Vier in erster Instanz wegen Stalkings verurteilt. Die Beschuldigten wollten dieses Urteil in der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Graz kippen und einen Freispruch erzielen. Das Urteil bleibt jedoch aufrecht, die Geldstrafen werden aufgrund der „atypisch langen Verfahrensdauer“ auf 350 bis 6.400 Euro reduziert, so der Richter.

„Massiver Einfluss auf Leben des Arztes“

Der Verteidiger sprach von einer „wirtschaftlichen Konkurrenz“, die zwischen Arzt und Abtreibungsgegnern geherrscht habe, von Stalking könne keine Rede sein. Oberstaatsanwalt Reinhard Kloibhofer erwiderte, die Tätigkeit des Arztes und des Vereins, dem die Beschuldigten angehören, lasse sich in keiner Weise vergleichen. „Das hat mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts zu tun“, so der Oberstaatsanwalt. Die vier Angeklagten hätten auf das Leben des Arztes „massiv Einfluss genommen“.

Urteil ist Präzedenzfall

Durch die Bestätigung des Urteils, gilt dieser Fall als Präzedenzfall, denn bisher hat es noch keine Verurteilung wegen Stalkings im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen gegeben. Gegen diese Entscheidung gibt es auch kein Rechtsmittel mehr. Das Urteil ist rechtskräftig.