20 Jahre „Rosalila PantherInnen“

Seit 20 Jahren tritt der steirische Verein „Rosalila PantherInnen“ für die Rechte Homosexueller ein. Im Rahmen des Jubiläums wird Bilanz gezogen - postitive und auch negative, denn die finanzielle Situation ist alles andere als rosig.

Vieles hat sich in den letzten Jahrzehnten zum Positiven geändert: Musste anfangs noch gegen die Inkriminierung Homosexueller in den Gesetzesbüchern vorgegangen werden, sind aktuell die Neuerungen im Partnerschaftsgesetz in aller Munde.

Jüngeres Outingalter

Auch im Bereich des Outingalters lässt sich in den letzten Jahren eine signifikante Änderung ablesen. Trauten sich früher meist nur 20- bis 25-Jährige sich öffentlich zu ihrer Homosexualität zu bekennen, ist das Outing heute oft schon für 15-Jährige kein Thema mehr. Vor allem in Workshops in Schulen zu diesem Thema lasse sich diese Entwicklung ablesen, so die Workshop-Leiterin Martina Weixler.

Homosexuelles Paar im Park

APA/Roland Schlager

Homosexuelle outen sich immer früher

Thema Homosexualität am Stundenplan

In jüngerer Zeit fiel das Outing einer 16-jährigen Schülerin auf, die Mut bewies und sich im Bundesschulzentrum Hartberg vor rund 200 Kollegen und Lehrern als Transgender outete. Weixler wünscht sich, dass das Thema Homosexualität gleich fix im Stundenplan eingebettet wird, wie auch das Thema Aids.

Noch immer nicht gleichberechtigt

Vor 40 Jahren wurde man für homosexuelles Verhalten noch mit dem Kerker bestraft. Erst vor neun Jahren fiel der Paragraf 209 des Strafgesetzbuches - gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren. Mit dem Partnerschaftsgesetz ist ein „großer Wurf“ in der Szene geglückt. An ein Aufhören der Arbeitsgruppe ist aber lange noch nicht zu denken, denn auch dieses Gesetz beinhaltet noch immer keine vollständige Gleichberechtigung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren.

Bindestrich bei Doppelnamen erlaubt

So dürfen eingetragene Partnerschaften nicht am Standesamt geschlossen werden; auch darf bei einem gemeinsamen Nachnamen dieser nur als solcher und nicht als Familiennamen bezeichnet werden. Erst vergangene Woche konnten Mitglieder der „Rosalila PantherInnen“ beim Verfassungsgericht erreichen, dass der bis dato verbotene Bindestrich zwischen den beiden Familiennamen von homosexuellen Paaren legitimiert wurde.

Jene, die bereits einen Nachnamen ohne Bindestrich führen, müssten noch warten. „Die Änderung in einen Doppelnamen mit Bindestrich soll ohne Kosten möglich sein, da der Staat zuvor ja einen rechtswidrigen Namen ohne Bindestrich ausgegeben hat“, so Hans-Peter Weingand vom Verein.

Tuntenball deckt zur Hälfte die Fixkosten

Damit der Verein aber noch weiterkämpfen kann, wird dringend Geld benötigt. 40.000 Euro stehen den „Rosalila PantherInnen“ jährlich zur Verfügung. Dabei setzt sich das Budget zur Hälfte aus den Subventionen von Stadt und Land zusammen, der Großteil der anderen Hälfte wird aus dem alljährlich stattfindenden Tuntenball lukriert. Durch die so erzielten Einnahmen sei aber lediglich eine Abdeckung der Fixkosten möglich, kritisiert der Vorsitzende der Organisation, Kurt Zernig.

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