Migranten bei Feuerwehr offiziell erlaubt
Wer bisher als Migrant in den Dienst der Feuerwehr treten wollte, konnte das in der Praxis zwar tun. Streng betrachtet ließ es das derzeit gültige Feuerwehrgesetz aber nicht zu. Demnach durften nur jene Personen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr werden, „gegen die kein Wahlausschließungsgrund im Sinne der Landtagswahlordnung vorliegt“ - und ebendas betrifft auch alle ausländischen Staatsbürger.
Landtag ändert Passus im Gesetz
Am Dienstag hat der Landtag den faktisch nur formalen Fehler ausgebessert und einstimmig die Änderung des betroffenen Passus im Gesetz beschlossen, sodass Migranten künftig auch offiziell der Feuerwehr beitreten dürfen. Angeregt wurde die Korrektur bereits im Sommer von Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP): „Wer helfen will, soll helfen können. Wer eine freiwillige Leistung für die Allgemeinheit bringt, verdient höchste Anerkennung, völlig unabhängig davon, woher man kommt.“
Kärnten will nachziehen
Ähnliche Probleme wie in der Steiermark gibt es auch mit dem Feuerwehrgesetz in Kärnten. Dort ist eine Änderung aber noch ausständig. Dem Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch (FPK) zufolge soll diese im Jahr 2012 erfolgen.