Antikorruptionslernprogramm für Gemeinden

Ab wann ist Bestechung tatsächlich Bestechung? Um Korruption künftig schon im Vorfeld zu unterbinden, setzt der Städtebund ab sofort auf ein spezielles Antikorruptionslernprogramm. In Graz kommt es bereits zum Einsatz.

Darf sich ein Beamter auf ein Wochenende in ein Viersternehotel einladen lassen, oder darf er nicht einmal einen Kugelschreiber annehmen? In Deutschland würden staatsnahe Unternehmen und der öffentliche Dienst schon seit Jahren auf Antikorruptionslernprogramme setzen, sagt Manfred Brandner, Geschäftsführer der BIT-Gruppe, die für den Städtebund nun auch ein solches Programm entwickelte.

Korruption, Bestechung - Genrebild

APA/Helmut Fohringer

Wie reagiert man richtig bei Angeboten?

Verschwimmende Grenzen

Mit Hilfe einer Lern-CD mit einem theoretischen Teil und einem Fragebogen kann man dabei überprüfen, ob man richtig reagiert. Die Grenzen zwischen erlaubt und nicht erlaubt sind verschwimmend, so Brandner: „Bekommt man jetzt ein Geschenk von mehreren Tausend Euro, sollte man das als Mitarbeiter einer öffentlichen Institution verweigern. Wenn es darum geht, auf ein Getränk eingeladen zu werden, ist das etwas, was unbedenklich sein sollte.“

Nicht nur die öffentliche Diskussion über Korruption, auch strengere gesetzliche Regelungen seien der Grund, warum man sich in Österreich stärker für das Verhaltensprogramm interessiere, sagt Brandner. Der Vorstand einer AG oder der Geschäftsführer einer GmbH können wegen verbotener Geschenkannahme seiner Mitarbeiter unter Umständen haften, wenn er die Aufklärungspflicht nicht wahrgenommen hat.

Graz will seine Mitarbeiter sensibilisieren

Die erste Stadt, die die Lern-CD anwendet und einen Verhaltenskodex entwickelte, ist Graz. Laut Ursula Hammerl, Magistratsdirektor-Stellvertreterin, sollen die 7.400 Mitarbeiter sensibilisiert werden: „Es wäre zum Beispiel, wenn jemand eine Bewilligung - gewerberechtlich oder baurechtlich - will, und dem Bearbeiter dafür etwas anbietet, dass er etwas tut, was er nicht tun kann, weil es nicht rechtens ist, da ist ganz selbstverständlich, dass die Mitarbeiter solche Ansinnen ablehnen.“

Aufmerksamkeiten von ganz geringem Wert, wie etwa ein Kalender, seien aber erlaubt, so Hammerl.