Kunstuni Graz klärt Rektorenfrage

Konflikte zwischen dem Unirat und dem Besetzungssenat haben die Rektorswahl an der Kunstuni Graz ein ganzes Jahr verzögert. Nun gibt es eine Entscheidung - demnach wird der bisherige Rektor Georg Schulz auch weiterhin der Kunstuni vorstehen.

Kunstuni Rektor Schulz

KUG/Wenzel

Bleibt auch weiterhin KUG-Rektor: Georg Schulz

Die sich über ein Jahr hinziehende Rektorswahl an der Kunstuni Graz hat einen Abschluss gefunden: Nach schweren Konflikten zwischen Unirat und Senat wurde der bisherige Amtsinhaber, Georg Schulz, vom Universitätsrat in einer sogenannten „Ersatzvornahme“ einstimmig zum Rektor gewählt.

Gescheiterter Dreiervorschlag

Schulz hatte sich bereits im Herbst 2010 der abgekürzten Wiederwahl gestellt, war jedoch am Votum des Uni-Senates gescheitert. Dieser hat im April 2011 einen Dreiervorschlag erstellt, in dem Schulz nicht berücksichtigt wurde - so wie es der Unirat gerne gesehen hätte. Das Wissenschaftsministerium hat im Oktober 2011 den Dreiervorschlag des Senats daher aufgehoben und den Senat aufgefordert, neuerlich einen Dreiervorschlag zu erstellen.

Einstimmige Wiederwahl

Der Senat selbst erhob Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Den erneut geforderten Dreiervorschlag erstellte er nicht. Daraufhin habe der Universitätsrat am Montag eine Ersatzvornahme vorgenommen, so der Universitätsrats-Vorsitzende Reingard Rauch. Die Wahl ging einstimmig für Georg Schulz aus. Binnen vier Wochen hat Schulz nun einen Vorschlag für die Wahl der Vizerektorinnen und -rektoren vorzulegen.

Rückkehr zu konstruktivem Miteinander

Trotz der Streitigkeiten blickt Schulz seiner zweiten Amtsperiode mit Optimismus entgegen: „Mit Freude nehme ich die Wahl des Universitätsrats für eine zweite Amtsperiode als Rektor der Kunstuniversität Graz an, da mir die zukünftige Entwicklung der KUG sehr am Herzen liegt“, so Schulz. Als wesentlichste Aufgaben sehe er „die Rückkehr zu einem gemeinsamen, konstruktiven Miteinander“, so Schulz.

Amtsantritt verzögert sich

Sein Amt wolle er allerdings erst antreten, „wenn der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Senats keine aufschiebende Wirkung zuerkannt hat“. Eine Entscheidung wird in den nächsten Wochen erwartet, hieß es vonseiten der Universität. Bis dahin leitet - wie schon seit Herbst 2011 - ein Interims-Rektorat die Geschicke.

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