Rad repariert: Grazer von Polizisten festgenommen
Im vergangenen Oktober reparierte der 24 Jahre alte Student in Graz den Sattel seines Fahrrads, das Radschloss hing an der Lenkstange. Die zwei Polizisten hielten ihn aufgrund seiner Bekleidung für einen Fahrraddieb: Er trug eine Haube, eine weite dunkle Jacke, Rucksack und Sonnenbrille.
APA/ Georg Hochmuth
Die Polizisten legten dem Student trotz Gehbehinderung Handschellen an.
An Händen gepackt und verhaftet
Das Wort „Polizei“ hörte der Student nicht, weil er gerade Musik hörte; die beiden Polizisten packten ihn daraufhin an den Händen. Weil er seinen „Leatherman“ - eine Art Taschenmesser - den er zur Fahrradreparatur verwendete, nicht gleich fallen ließ, wurden ihm Handschellen angelegt.
Auf seinen Hinweis, dass das Fahrrad ihm gehöre, er den Schlüssel zum Schloss eingesteckt habe und im Auto daneben sein Behindertenausweis liege, hätten die Polizisten nicht reagiert, schreibt der Richter des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) Erich Kundegraber in seinem Bescheid.
„Du schaust aus wie a Giftla“
Trotz Gehbehinderung musste der Student mit Handschellen und den Händen auf dem Rücken zum Polizeiauto gehen. „Du schaust sowieso aus wie a Giftla“, soll ein Polizist laut Angaben des Studenten zu ihm gesagt haben. Wenig später auf der Polizeistation klärte sich alles auf: „Jetzt haben wir ein Problem, der Schlüssel passt echt“, sollen die Polizisten gesagt haben.
Die beiden Polizisten haben zwar wesentliche Teile dieser Darstellung bestätigt, ihre Amtshandlung aber als richtig angesehen - eine Meinung, die der UVS nicht teilen kann: Die Festnahme des vermeintlichen Fahrraddiebes war ein „Willkürakt und eine erniedrigende Behandlung“, lautet die Beurteilung durch den unabhängigen Verwaltungssenat.
Polizeidirektor empfiehlt Polizisten Entschuldigung
Als „überschießend“ bezeichnet der Grazer Polizeidirektor Alexander Gaisch das Verhalten seiner Kollegen; er frage sich, warum sie die Angaben des Radfahrers nicht gleich überprüft haben und empfehle eine Entschuldigung. Die Polizei könne nur durch verbesserte Schulungen und Sensibilisierung reagieren. Der Student dürfte nach der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des UVS gute Chancen auf eine Schadenersatzzahlung haben.