Kälte: Vorsicht bei alten Öfen und Kaminen

Zurzeit vergeht kein Tag, an dem die Feuerwehren nicht zu Wohnhausbränden gerufen werden. Bei tiefen Temperaturen werden oft auch jene Öfen benutzt, die sonst stillstehen - durch technische Mängel kann es dann zu Bränden kommen.

Jeder Ofen oder Rauchfang, der länger als ein Jahr nicht in Betrieb genommen wurde, muss aus Sicherheitsgründen von Experten begutachtet werden, bevor er wieder befeuert wird - so sieht es die ÖNORM vor. Ist es allerdings so kalt wie in den letzten Tagen, werden oft alle möglichen und unmöglichen Feuerstellen beheizt, eben auch alte, abgemeldete Öfen oder sanierungsbedürftige Kamine.

Brennende Holzscheite in Ofen

FOTOLIA/TheSupe87

Vor Inbetriebnahme alter Öfen sollte ein Rauchfangkehrer einen Blick darauf werfen

Feuerstellen müssen überprüft werden

Die Folge können Brände sein, warnt Günter Peterka, der Leiter der Brandgruppe im Landeskriminalamt: „Sei es durch zu geringe Abstände von brennbaren Materialien, oder es kommt auch immer wieder zu Zwischendeckenbränden hauptsächlich bei alten Gebäuden, wenn alte Holztram in den Rauchfängen eingearbeitet sind.“ Auch nicht fachmännisch eingebaute Schwedenöfen können zu Bränden führen.

Peterka rät deshalb dringend, die Feuerstellen von Rauchfangkehrern überprüfen zu lassen: „Er soll den Ofen und auch den Rauchfang überprüfen, ob er geeignet ist für die Beheizung bei extremen Temperaturen, weil es ansonsten immer wieder zu Brandgeschehen kommen kann.“

Feuerbeschau wurde abgeschafft

Sowohl der Brandexperte als auch der Innungsmeister der Rauchfangkehrer, Peter Merlini, kritisieren in diesem Zusammenhang die Abschaffung der Feuerbeschau durch den Landtag im letzten Herbst. Während etwa Schulen, Gasthäuser oder große landwirtschaftliche Betriebe weiterhin alle fünf Jahre feuerpolizeilich überprüft werden, ist die verpflichtende Überprüfung von Einfamilienhäusern und Wohnungen weggefallen.

„Das heißt, überall dort, wo hohe Schadenssummen für die Versicherungen zu erwarten sind, da ist die Überprüfung geblieben, aber die Masse und wo laut Statistik der Brandverhütung die Mehrheit der Personenschäden auftritt, die ist jetzt freigegeben“, erklärt Merlini.

In anderen Bundesländern, wie etwa Kärnten, hat man bereits umgedacht: Auch dort sei die verpflichtende Feuerbeschau in Einfamilienhäusern und Wohnungen abgeschafft worden, erklärt Merlini, nun aber werde sie aus Sicherheitsgründen wieder eingeführt.

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