NS-Prozess: Radl verweigert Aussage

Der Hauptangeklagte im Grazer NS-Wiederbetätigungsprozess, Franz Radl, hat am Donnerstag die Aussage verweigert. Er erkenne zwar „die Fakten an“, meinte der Oststeirer, die Wiederbetätigungsabsicht bestritt er jedoch.

Radl hat laut dem Staatsanwalt in der rechten Szene eine lange Vergangenheit und gilt daher als Hauptangeklagter der zehn der Wiederbetätigung Beschuldigten. Er soll mit dem Holocaust-Leugner Gerd Honsik einen Propaganda-Verlag für rechtsradikale Ideen betrieben haben. Außerdem soll er Flugblätter und Aufkleber mit dem Schriftzug „Freiheit für Honsik“ in Umlauf gebracht haben. Der Oststeirer wurde wegen NS-Wiederbetätigung bereits zwei Mal verurteilt.

„Verstehe nicht, was mir unterstellt wird“

Auf die Frage des Richters, ob er die Anklage verstanden habe, antwortete er am Donnerstag: „Nicht ganz. Ich verstehe nicht ganz, was mir unterstellt wird.“ Der Richter erklärte ihm daraufhin die Anklage wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz. „Die Fakten erkenne ich an“, meinte Radl daraufhin, er bestritt aber jede Absicht der Wiederbetätigung.

Franz Radl im Grazer Straflandesgericht

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Franz Radl im Grazer Straflandesgericht

Mehr wollte Radl dazu nicht sagen: „Selbstverständlich stehe ich zu meiner nationalen Gesinnung, aber weitere Fragen möchte ich nicht beantworten.“ Er machte damit von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. „Und Fragen zu ihrer Person?“, hakte der Richter nach. „Auch nicht“, so Radl, dessen Einvernahme damit beendet war.

Alle Angeklagten befragt

Die Verhandlung wurde daraufhin mit der Befragung des zehnten und letzten Angeklagten fortgesetzt. Von wem er Aufkleber mit rechtsradikalen Inhalten bekommen habe, konnte der junge Mann dem Gericht nicht sagen, er habe auch keine Pickerln aufgeklebt, diese nur aufbewahrt. In einer SMS soll er hingegen geschrieben haben: „Bin schon am picken“. Laut dem Richter wurden im Zimmer des Angeklagten zwei Schlagstöcke, ein Schlagring und einschlägiges NS-Material gefunden. Auch damit wollte der junge Mann am Donnerstag nichts mehr zu tun haben. Der Befragte gab an, dass er mittlerweile mit der rechten Szene keinen Kontakt mehr habe.

Alle zehn Angeklagten im Alter von 21 bis 45 Jahren hatten sich für nicht schuldig erklärt, zugegeben wurden nur die unleugbaren Fakten wie der Besitz bestimmter Aufkleber - mehr dazu in Zehn Männer wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Ihnen drohen im Fall einer Verurteilung wegen NS-Wiederbetätigung bis zu zehn Jahre Haft, Radl sogar bis zu 20 Jahre. Der Prozess soll am Montag mit Zeugenbefragungen fortgesetzt werden.