Familie hofft auf humanitäres Bleiberecht

Einer in der Oststeiermark gut integriert lebenden Familie droht die Abschiebung in zwei unterschiedliche Länder: der Frau mit drei Kindern in die Ukraine, dem Mann und einem Sohn in das Kosovo. Die Familie hofft auf ein humanitäres Bleiberecht.

Familie Spahia ist multinational: Vladislava Spahia stammt aus der Ukraine, ihr Mann aus dem Kosovo. Seit zweieinhalb Jahren lebt die sechsköpfige Familie in der Oststeiermark.

Gesetz fordert Abschiebung ins Heimatland

Nach dem negativen Asylbescheid in beiden Instanzen darf das Paar mit seinen vier Kindern nicht in Österreich bleiben - nach dem Gesetz muss jeder in sein Heimatland zurück. In diesem speziellen Fall würde das aber bedeuten, die Frau und drei Kinder, die die ukrainische Staatsbürgerschaft haben, müssen in die Ukraine, der Mann und ein Sohn in das Kosovo. Vladislava Spahia ist verzweifelt: „Jetzt ist es ein schwieriger Zustand, weil wenn wir zerrissen werden in verschiedene Länder, dann ist das für uns eine Katastrophe.“

Die Familie kann weder im Kosovo noch in der Ukraine zusammen leben: Im Kosovo ist die Frau aufgrund ihrer ukrainischen Staatsbürgerschaft ständig Anfeindungen ausgesetzt, weil die Kosovaren die Ukraine Russland zuordnen und Russland im Krieg auf der Seite der Serben stand. In die Ukraine darf der Mann mit dem Sohn nicht einreisen, weil die Ukraine das Kosovo als Staat nicht anerkennt.

Niederlassungsbewilligung als letzte Chance

Ein letzter Strohhalm bleibt der Familie noch: das humanitäre Bleiberecht. Martin Löschberger, der die Familie als Caritas-Flüchtlingsbetreuer unterstützt erklärt: „Jeder Mensch hat das Recht in Österreich einen Antrag zu stellen auf humanitäres Bleiberecht, das heißt im Terminus: Niederlassungsbewilligung."

Dieser Antrag wurde bereits bei der Behörde gestellt. Bis es eine Entscheidung gibt, wird aber noch einige Zeit vergehen. Bis dahin muss sich die Familie vor keiner Abschiebung fürchten, so der Bezirkshauptmann von Hartberg, Max Wiesenhofer: „Wir schauen uns den Antrag an. Es muss ein maßgeblicher Sachverhalt gegenüber dem Asylverfahren nachgewiesen werden, damit hier eine positive Stellungnahme abgegeben werden kann. Das warten wir ab.“

Sicherheitsdirektion entscheidet

Wenn die Bezirkshauptmannschaft ihre Prüfung abgeschlossen hat, legt sie ihre Stellungnahme der Sicherheitsdirektion vor, die dann entscheidet, ob die Familie in Österreich bleiben kann oder nicht.

Kritik gibt es in diesem Fall auch von Fremdenrechtsexperten, denn wenn das Gesetz erlaubt, dass eine Mutter mit drei Kindern in ein Land und der Vater mit einem Kind in ein anders Land abgeschoben wird, sei das menschenrechtlich fragwürdig, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk: „Das ist ein klassischer Fall eines Konflikts zwischen Gesetzeslage, Möglichkeiten einer humanitären Entscheidung im Rahmen des menschenrechtlichen Ermessens und der persönlichen Tragik der Familie.“ Aber, sagt Funk, die Behörden haben Spielraum, ob sie humanitären Aufenthalt gewähren oder eben nicht.

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