Kaum Jugendschutz in Wettbüros

Die Arbeiterkammer hat getestet, ob das Jugendschutzgesetz in Wettbüros eingehalten wird. Das Ergebnis ist ernüchternd: In vielen Wettbüros spielt der Jugendschutz keine Rolle. Die Testpersonen konnten wetten, ohne dass ihr Alter geprüft wurde.

In der Steiermark gibt es laut Arbeiterkammer 22 Wettbetriebe mit rund 270 Standorten. Gerade jetzt während der Fußball-Europameisterschaft herrscht dort Hochbetrieb. Tausende Wetten werden täglich platziert.

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ORF

Personen unter 18 Jahren dürfen laut Gesetz keine Geldwetten abschließen

Laut Steiermärkischem Jugendschutzgesetz dürfen Personen unter 18 Jahren keine Geldwetten abschließen. Die Arbeiterkammer wollte das testen und schickte im Mai und Juni zwei Burschen im Alter von 17 und 18 Jahren als Lockvögel in 14 Grazer Wettbüros, um herauszufinden, wie ernst es die Betreiber mit dem Jugendschutz nehmen.

Alterskontrolle erst bei Auszahlung

Die Burschen sollten Wetten mit je fünf Euro Einsatz ohne Ausweis platzieren. Der 17-Jährige konnte in drei, der 18-Jährige in fünf der 14 Wettbüros seine Wetten abgeben. Während die Mitarbeiter der Wettbüros bei der Einzahlung des Wetteinsatzes das Alter nicht wissen bzw. keinen Ausweis sehen wollten, gab es bei der Gewinnauszahlung genaue Alterskontrollen. Beiden Teenagern wurde die Auszahlung des Gewinns schließlich verweigert, da sie keinen Ausweis vorzeigen konnten. Auch der Einsatz wurde nicht rückerstattet.

Kontrolle erfolgt durch Glücksspielbetreiber

Für Susanne Bauer, Leiterin der Marktforschung in der Arbeiterkammer, ist das eine bedenkliche Situation: „Das Jugendschutzgesetz sagt sehr klar, dass die Betreiber von Glücksspielen aller Art - mit Ausnahme das, was erlaubt ist - Personen, die minderjährig sind, nicht zulassen dürfen. Sie müssen sehr klar kontrollieren.“ Bauer fordert nun die Anbieter von Wettbüros auf, die Jugendschutzbestimmungen rigoroser zu überprüfen.

AK: Polizei und Behörden sollten öfter kontrollieren

Aber auch die Bezirksbehörde und die Polizei sollen ihrer Meinung nach öfter kontrollieren, so Bauer. Für die Arbeiterkammer ist eine reine Sichtkontrolle und Schätzung des Alters unzureichend.

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