Haftstrafe nach tödlichem „Carsurfing“-Unfall

„Carsurfing“ - eine Mutprobe, bei der man auf dem Dach eines fahrenden Autos liegt - hat im März für eine 17-jährige Oststeirerin tödlich geendet. Am Montag wurden dafür in Graz drei Jugendliche verurteilt, teilweise sogar zu Haftstrafen.

„Eine tragische Dummheit“: So formulierten die Anwälte der drei Burschen die Ereignisse in der Nacht Mitte März in Mitterlabill im Bezirk Feldbach. Die drei waren alkoholisiert von einer Party nach Hause gefahren. Im Rausch und im Übermut sei dann die Idee des „Carsurfings“ aufgekommen, quasi als Abschluss einer feuchtfröhlichen Nacht. Beim „Carsurfing“ liegt eine Person auf der Motorhaube oder dem Dach eines fahrenden Autos und versucht, sich trotz Wende- und Bremsmanövern festzuhalten.

Lenker ohne Führerschein, aber mit 1,7 Promille

Immer wieder wechselten sich die Jugendlichen ab, sowohl beim Fahren als auch beim Surfen. Zum Zeitpunkt des Unfalls saß dann der 17-jährige Hauptangeklagte am Steuer - ohne Führerschein, aber mit 1,7 Promille Alkohol im Blut. Als er die Kontrolle über das Auto verlor, geriet der Wagen ins Schleudern und krachte schließlich gegen einen Baum.

Landesgericht für Strafsachen Graz

ORF

Die drei Jugendlichen wurden zu zwölf Monaten Haft - vier davon unbedingt -, zu drei Monaten bedingt sowie zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt

Das 17-jährige Mädchen und ein 18-jähriger Bursch wurden vom Dach geschleudert. Während der 18-Jährige mit Verletzungen davonkam, starb das Mädchen trotz mehrerer Wiederbelebungsversuche ihrer Freunde noch an der Unfallstelle.

Eltern der Toten baten um milde Urteile

Vor Gericht zeigten sich die drei Burschen geknickt und reumütig; auf Zeugenaussagen wurde verzichtet - die drei waren von Anfang an geständig und versuchten nicht, die Vorgänge zu vertuschen. Vor der Urteilsverkündung meldeten sich auch die Eltern des getöteten Mädchens zu Wort und ersuchten quasi um Nachsicht für die Angeklagten: „Keine Strafe kann uns unsere Tochter zurückbringen“, so der Vater, und die Mutter appellierte an den Richter, auf Haftstrafen zu verzichten: Die Burschen hätten sich „bei uns entschuldigt, sie haben es sicher nicht mit Absicht gemacht“.

„Sie müssen die Konsequenzen tragen“

Dieser Bitte kam der Richter allerdings nicht nach: „Sie setzten sich über alle Regeln hinweg, jetzt müssen sie die Konsequenzen tragen, so jung Sie auch sind“, begründete er das Urteil von zwölf Monaten Haft - vier davon unbedingt - für den 17-jährigen Hauptangeklagten wegen Tötung unter besonders gefährlichen Umständen. Der zweite Jugendliche wurde zu drei Monaten bedingt verurteilt, der dritte kommt mit einer Geldbuße von 1.200 Euro davon. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.