Mann gab sich als 15-Jährige aus und erpresste Opfer

Ein Oststeirer hat sich im Chat als 15-Jährige ausgegeben, um mit Männern sexuelle Kontakte herzustellen. Damit wollte er sie allerdings nur ködern, denn anschließend erpresste er sie. Der 41-Jährige wurde am Dienstag in Graz zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der einschlägig vorbestrafte und alkoholkranke 41-Jährige wollte zu schnellem Geld kommen. Er gab sich im Internet als 15-Jährige namens „Lena“ aus und schrieb Männer mittleren Alters im Chat an.

Schweigegeld nach sexuellen Kontakten gefordert

Mehrere Männer meldeten sich daraufhin. Als diese ein Bild verlangten, schickte er ihnen ein Foto eines beliebigen Mädchens. Die Opfer ließen sich auf sexuellen Schriftverkehr per Internet und SMS ein. Nachdem er seiner Ansicht nach genug belastendes Material gesammelt hatte, gab der 41-Jährige seine wahre Identität preis und verlangte von den Männern „Schweigegeld“.

Opfer erstatteten Anzeige

5.000 Euro forderte der Oststeirer, um mit den peinlichen und möglicherweise auch strafbaren Informationen der Männer nicht an die Öffentlichkeit zu gehen. Bevor es jedoch zu einer Überweisung kam, erstatteten im Jänner zwei der Erpressungsopfer Anzeige. Der mutmaßliche Täter konnte dann Ende Mai anhand seiner Handynummer ausgeforscht und verhaftet werden.

Wollte mit Geld Schulden tilgen

Bei Gericht gab er an, dass er im Vorjahr auf die Idee der ganzen Erpressungsnummer gekommen sei, nachdem ihm jemand im Internet-Chat erzählt hatte, dass sich viele Kinderschänder im Netz herumtreiben würden. Zudem wollte der 41-Jährige laut Staatsanwalt die Erpressung dafür nutzen, um etwas gegen seine hohen Schulden zu unternehmen.

„Denkzettel“ für Opfer

Sein Verteidiger meinte zwar, dass er das Geld karitativen Organisationen spenden wollte, der Richter schenkte diesen Ausführungen jedoch keinen Glauben. Der Oststeirer gab zudem an, seine Taten stets betrunken begangen zu haben: „Sie schickten mir intime Fotos und wollten Sex mit mir“, beschrieb der Steirer den Inhalt des Kontakts. Deshalb wollte er den Männern einen „Denkzettel“ verpassen.

Erpressung und gefährliche Drohungen

Doch der Staatsanwalt wollte davon nichts hören: „Was ist so schwer daran, zum Arzt zu gehen, und um eine Entwöhnung anzusuchen? Sie sind nicht so arm, Sie sind ziemlich raffiniert. Dass Sie als großer Moralist auftreten, gefällt mir nicht.“ Zur Erpressung kamen noch gefährliche Drohungen. So gab eines der Opfer an, dass der Angeklagte mit einem Kopfschuss gedroht habe, sollte er nicht zahlen.

„Relativ mildes Urteil“

Der Richter verurteilte den Oststeirer zu drei Jahren Haft und sprach dem einen Opfer, das bedroht wurde, 100 Euro zu. „Die Strafe ist ein Geschenk und relativ mild. Sie sollten die vielleicht letzte Chance nützen“, so der Richter. Der einschlägig vorbestrafte 41-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an - der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.