20-Jährige soll Kleinkind misshandelt haben

Wie am Freitag bekannt geworden ist, steht eine 20-Jährige in Graz in Verdacht, ihren 22 Monate alten Sohn misshandelt zu haben: Da er ihr Handy in den Mistkübel geworfen hatte, schlug sie ihn auf den Rücken und stieß ihn zu Boden.

Die Mitbewohnerinnen der 20-jährigen Mutter - zwei Frauen aus der Dominikanischen Republik und eine Slowakin - hatten vergangenen Montag Anzeige bei der Polizei erstattet.

Schlug das Kind zu Boden

Ihren Angaben zufolge hatte die junge Mutter Tage zuvor ihren 22 Monate alten Sohn auf den Rücken geschlagen und ihn auf den Boden gestoßen - der Sohn hatte zuvor ihr Handy in den Mistkübel geworfen. Aufgrund des Vorfalles ist es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen den Frauen gekommen. Als sie die 20-jährige Dominikanerin am Verlassen der Wohnung hindern wollten, bedrohte diese sie mit einem Messer.

Wollte mit Bub aus dem Fenster springen

Bei dem Gerangel zogen sich die junge Mutter und eine 18-jährige Mitbewohnerin leichte Schnittverletzungen an den Händen zu. Die 20-Jährige drohte sogar, mit ihrem Kind aus dem in das Stiegenhaus führende Fenster zu springen. Nachbarn hatten in der Zwischenzeit die Polizei alarmiert. Die Beteiligten sprachen von ihren Verletzungen als Unfall - dass das Kind beinahe täglich geschlagen wurde, kam noch nicht zur Sprache.

Kind erlitt Schädelprellung

Trotzdem fuhr die neue Lebensgefährtin des Kindesvaters, die vom Vorfall gehört hatte, mit dem Kleinen ins LKH Graz. Dort wurde eine Schädelprellung bei dem 22 Monate alten Kind festgestellt. Auch wenn zunächst nur die Rede von einem Sturz war, schöpfte man Verdacht und informierte die Polizei.

Misshandlungsopfer ist bei Pflegeeltern

Laut Polizei handelt es sich bei dem Jungen um Verletzungen leichter Natur, die nicht auf eine regelmäßige Misshandlung hindeuten würden. Bei den Einvernahmen gab die Kindesmutter zwar zu, ihren Sohn gestoßen zu haben, bestritt aber sonstige Misshandlungen. Die Frau wurde angezeigt und das Kind vom Jugendamt - das mit Mutter und Kind bereits mehrfach befasst war - in die Obhut von Pflegeeltern gegeben.