Verfassungsgerichtshof prüft Pflegeregress

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird den vor einem Jahr wieder eingeführten Pflegeregress auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Der Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beantragte aufgrund mehrerer Beschwerden ein Gesetzesprüfungsverfahren.

Senatsvorsitzender Gerhard Gödl bestätigte einen Bericht der „Kronenzeitung“ am Freitag, wonach ein Prüfungsantrag zum steirischen Sozialhilfegesetz gestellt worden sei: Dabei gehe es darum, ob bei der Vorschreibung des Pflegeregresses sonstige Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden müssen.

Pflegeregress bringt Land über sechs Millionen

Durch den Pflegeregress holt sich das Land von einem Drittel der Angehörigen von Pflegebetreuten (2.500 bis 3.500 Fälle) durchschnittlich 160 Euro im Monat zurück, was in summa pro Jahr rund 6,2 Mio. Euro bedeutet.

Edlinger-Ploder: „Klar normiert“

Die zuständige Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP) wies darauf hin, dass die Höhe des Regresses ohnedies mit der Unterhaltspflicht begrenzt und im Gesetz klar normiert sei; die Einhebung des Angehörigen-Regresses sei tatsächlich eine Verkürzung des Verfahrens zur Ermittlung der Unterhaltsverpflichtung, wobei die Verpflichtung zum Unterhalt im ABGB geregelt ist.

Erfreut reagierte die KPÖ auf den Schritt des UVS: Man habe wiederholt auf die Ungerechtigkeit der geltenden Regelungen hingewiesen und hoffe nun, dass der VfGH den Regress kippe, so Klubobfrau Claudia Klimt-Weithaler.

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