Pflegeheimbetreiber prozessieren gegen Land

Die steirischen Pflegeheimbetreiber ziehen am Mittwoch gegen das Land Steiermark vor Gericht. In dem Zivilrechtsprozess geht es darum, wie viel Geld das Land den Betreibern pro Person und Tag zahlen muss.

Vertraglich ist vereinbart, dass das Land Steiermark den Heimen so viel zahlen muss, dass die Kosten gedeckt sind - das sei aber nicht der Fall, sagen die Heimbetreiber und reichten Klage ein; das sei sehr wohl der Fall, sagt das Land Steiermark. Jetzt muss das Gericht entscheiden.

Rollstühle im Altersheim

APA/Barbara Gindl

Die Heime klagen, nicht mehr kostendeckend arbeiten zu können

Mehr als zehn Millionen Euro Streitwert

70 Betreiber von 120 steirischen Pflegeheimen schlossen sich der Klage an; unter den Klägern sind nicht nur private Pflegeheimbetreiber, sondern auch große Träger wie Volkshilfe, Caritas, Diakonie und Arbeitersamariterbund. Der Streitwert der brisanten Klage beträgt mehr als zehn Millionen Euro - mehr dazu in Pflegeheime klagen Land um zehn Millionen Euro (27.9.2012).

Konkret geht es den Heimen um die Jahre 2011 und 2012. Die Heime kritisieren, das Land habe pro Patient und Tag zu wenig bezahlt. Durch die Anhebung der Kollektivverträge seien die Lohnkosten gestiegen, die Tarife des Landes würden es den Heimen nicht möglich machen, kostendeckend zu arbeiten.

Land begegnet Prozess mit "gutem Gewissen

Im Frühjahr gab es einen Kompromiss zwischen Heimbetreibern und Land Steiermark: Mit Februar 2012 sollten erhöhte Sätze ausbezahlt werden. Dass das Land die neuen Tarife dann aber erst ab Juli zahlen wollte, führte zur Klage.

„Wir treten in diesen Prozess mit einem sehr, sehr guten Gewissen, weil wir in den letzten Jahren und Monaten versucht haben nachzurechnen, ob wir einen kostendeckenden Preis zahlen. Führenden Experten haben uns das bestätigt“, so Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder (ÖVP).

Heime pochen auf Vertragsklausel

Die Heimbetreiber klagen das Land auf Vertragseinhaltung, denn die Heime haben eine sogenannte Valorisierungsklausel im Vertrag, das heißt, dass die Sätze an die Kostensteigerungen angepasst werden müssen. Die Gesundheitslandesrätin ist bereit zu verhandeln, allerdings nur für die Zukunft: „Die Verhandlungsbereitschaft gibt es nur für die zukünftigen Tarife, aber nicht für eine Nachzahlung. Von meiner Seite kann ich die gar nicht mehr einhalten. Es gibt ein beschlossenes Budget. Wir sind schon in den Vorarbeiten“, stellt Edlinger-Ploder klar.

Prozess könnte Jahre dauern

Der Prozess beginnt am Mittwoch; wenn der Rechtsstreit aber durch alle Instanzen geht, könnte es mehrere Jahre dauern, bis es eine gültige Entscheidung gibt.

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