Zwölfjähriger schützte Mutter - durch Vater verletzt

Die Grazer Polizei musste am Heiligen Abend gegen drei Männer einschreiten, die ihre Familien attackiert hatten. Zwei der Männer waren alkoholisiert. In einem Fall verletzte ein Vater seinen zwölf Jahre alten Sohn durch einen Schlag gegen den Kopf.

Ein 38-Jähriger kam im Bezirk Gries am Abend stark alkoholisiert nach Hause und bedrohte seine Frau und die fünf Kinder. Die 32-Jährige konnte mit vier Kindern – das jüngste ist ein Jahr alt – aus der Wohnung flüchten.

Gries: Mit Besen auf Distanz gehalten

Der zwölf Jahre alte Sohn wollte seine Mutter schützen und wurde vom Vater festgehalten. Als der Bursche sich losreißen wollte, schlug ihm der Vater gegen den Kopf. Der Zwölfjährige wurde leicht verletzt. Die Frau hatte in der Zwischenzeit den Bruder ihres Mannes angerufen. Dieser hielt den Alkoholisierten mit einem Besen auf Distanz bis die Polizei eintraf. Der Mann hatte 1,86 Promille Alkohol im Blut.

Jakomini: Streit nach Alkoholgenuss

Im Bezirk Jakomini hat ein 57-Jähriger seine 40 Jahre alte Ex-Frau und seinen elfjährigen Sohn besucht, um gemeinsam den Heiligen Abend zu feiern. Dabei betrank sich der Mann, begann mit der Frau zu streiten und attackierte sie. Als der Mann kurz die Wohnung verließ, um eine Zigarette zu rauchen, ließ ihn die Frau nicht mehr herein. Der 57-Jährige versuchte sich gewaltsam Zugang zu verschaffen, da verständigte die 40-Jährige die Polizei.

Straßgang: Tür mit Vorschlaghammer eingeschlagen

Im Grazer Bezirk Straßgang konnte sich ein 28-Jähriger mit der Trennung von einer 27 Jahre alten Frau nicht abfinden. Er wollte am Nachmittag des Heiligen Abends in ihrer Wohnung eine Aussprache. Da die 27-jährige aus Angst nicht öffnete, schlug er die Tür mit einem mitgebrachten Vorschlaghammer ein. Dabei verletzte er sich an der Hand. Er drohte, einen anwesenden Bekannten seiner Ex-Freundin umzubringen. Die von der Frau alarmierte Polizeistreife wies den Mann weg und verhängte ein Betretungsverbot. Auch in den beiden anderen Fällen wurde ein Betretungsverbot ausgesprochen.