„Kröte“: Scheuch-Prozess endet mit Diversion

Der Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Kurt Scheuch (FPK) ist in seinem Prozess wegen Beleidigung eines Richters in Leoben ohne Verurteilung davongekommen: Scheuch muss eine Geldbuße von 6.600 Euro zahlen und sich schriftlich entschuldigen.

Kurt Scheuch beim Prozess in Leoben

APA/Markus Leodolter

Kurt Scheuch muss eine Geldbuße von 6.600 Euro bezahlen und sich schriftlich entschuldigen

Der Prozess fand in Leoben statt, da sich alle Kärntner Bezirksrichter für befangen erklärten - mehr dazu in Staatsanwaltschaft Graz ermittelt gegen Kurt Scheuch (23.10.2011) sowie in Richterin lehnte Scheuchs „Kröte“-Verfahren ab (kaernten.ORF.at; 18.8.2012) und in „Kröte“: Scheuch muss in Leoben vor Gericht (kaernten.ORF.at; 5.10.2012).

„Rambo-Richter“ und „Kröte“

„Worum es geht, ist es bekannt?“, fragte der Richter zum Eingang der Verhandlung routinemäßig, was Scheuch bejahte. Die Staatsanwältin erläuterte dann in wenigen Sätzen, dass der Angeklagte - damals noch FPK-Obmann - am 2. August 2011 nach der erstinstanzlichen Verurteilung seines Bruders Uwe in der „Part of the game“-Affäre den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl mit den Ausdrücken „Rambo-Richter“ und „Kröte“ beleidigt haben soll.

„Nichtiger Nonsens“

Der Verteidiger holte etwas weiter aus und warb um Verständnis für seinen Mandanten: „Wer hat das nicht schon erlebt?“, meinte er in Hinblick auf die Verärgerung seines Mandanten. „Mir wäre weit Kräftigeres von der Lippe gerutscht“, so der Anwalt, der die Ausdrücke eher als „nichtigen Nonsens“ einstufte. Scheuch könne nichts vorgeworfen werden, es liege eine „straffreie Entrüstungsbeleidigung“ vor, sagte der Verteidiger.

„Es war für mich sehr schwer“

„Sie fühlen sich nicht schuldig?“, fragte der Richter. „Ja“, antwortete Scheuch: „Es war für mich emotional sehr belastend. Mein Bruder und ich, wir sind sehr, sehr eng miteinander, es war für mich sehr schwer“, schilderte der Angeklagte.

„Part of the game“?

Uwe Scheuchs Schuldspruch wurde vom Oberlandesgericht kurz vor Weihnachten bestätigt, die Strafe allerdings auf sieben Monate bedingt und 67.000 Euro (vorher: 150.000 Euro) etwas abgemildert - mehr dazu in Scheuch: Sieben Monate und Geldstrafe (kaernten.ORF.at; 19.12.2012).

Er habe damals mit einem Freispruch gerechnet: „Ich war fertig und habe Zeit gebraucht, um zu realisieren, was da passiert ist.“ Von dem Urteil habe er per SMS erfahren, zu den beleidigenden Äußerungen soll es anschließend bei einer Veranstaltung gekommen sein. „Ich hab’ geglaubt, ich bin in einem bösen Traum.“

„Eine emotionale Geschichte“

Am Abend hatte die Partei ein Treffen organisiert, bei dem es um seinen Bruder ging. „Mitglieder der Partei sollten informiert werden“, beschrieb der Beschuldigte den Abend. Gleichzeitig war es eine Art Solidaritätskundgebung für den in erster Instanz Verurteilten. Transparente mit der Aufschrift „Uwe, wir stehen hinter dir“ wurden hoch gehalten: „Es war eine emotionale Geschichte, die über das Maß hinausgegangen ist, ich musste einige Leute beruhigen“, so Scheuch.

Äußerungen nicht bestritten

Er selbst saß dann nur im Publikum und trat nicht als Redner auf. Es gab auch spontane Äußerungen aus dem Publikum, und irgendwann „habe auch ich ausgedrückt, wie ich mich fühle“. Die Äußerungen selbst bestritt Scheuch nicht, es sei aber eine „emotionale Ausnahmesituation“ gewesen. „Ich empfinde das alles bis heute als zutiefst ungerecht.“

Richter: Diversion angemessen

Der Richter befand in seinem Beschluss, dass die Diversion - also die Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen - angemessen sei: Scheuch muss eine Geldbuße von 6.600 Euro zahlen und er muss sich bei dem von ihm beleidigten Klagenfurter Richter schriftlich entschuldigen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.